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Hinweise für Hochschulwechsler

Sie können sich für das Sommersemester nur für ein gerades höheres Semester und für das Wintersemester nur für ein ungerades höheres Semester bewerben. Informationen zu Bewerbung und Zulassung finden Sie unter

http://www.fu-berlin.de/studium/bewerbung/index.html

Fragen zu Bewerbung und Immatrikulation beantwortet der Info-Service der Freien Universität Berlin

http://www.fu-berlin.de/studium/info-service/index.html

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein oder Norwegen im Studiengang BWL immatrikuliert sind bzw. waren, dann sind Sie ein sogenannter Ortswechsler, d.h. Sie müssen bei der Bewerbung Ihre bisherigen Fachsemester übernehmen. Rückstufungen von Ortswechslern nimmt die FU Berlin nicht vor.

Bei einem Quereinstieg ist unter Umständen eine Rückstufung auf ein niedrigeres Fachsemester möglich. Quereinsteiger sind alle Studierende aus anderen Studiengängen und von Hochschulen außerhalb der EU (mit Ausnahme von Island, Liechtenstein oder Norwegen).

Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben und zugelassen werden, beachten Sie bitte, dass Sie diesen Studienplatz nur antreten können, wenn wir Ihnen eine ausreichende Anzahl von Leistungen für das entsprechende Fachsemester anerkennen. Es können nur solche Leistungen anerkannt werden, die vom Inhalt und Umfang (Zahl der Leistungspunkte) her weitgehend den in den Ordnungen des B.Sc. BWL vorgesehenen Veranstaltungen entsprechen! Wir erkennen grundsätzlich Prüfungsleistungen an, die auch an unserem Fachbereich angeboten werden. Dies umfasst sowohl die Leistungen im Kernfach als auch die Angebote in der allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV).

Bitte beachten Sie, dass mit der offiziellen Änderung unserer Studien- und Prüfungsordnung nun auch äquivalente, nicht bestandene Leistungen aus Ihrem vorangegangenen Studium registriert werden, sollten Sie in einem unserer Pflichtmodule des Grundlagenbereichs angefallen sein.

Einen Überblick über unsere Lehrveranstaltungen finden Sie unter http://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/bachelor/studieninhalte/inhalte-bwl/index.html.

Für den Bereich der ABV konsultieren Sie bitte:

http://www.fu-berlin.de/studium/abv/index.html.

Beachten Sie auch die Prüfungs- und Studienordnung unter

http://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/bachelor/studien-pruefungsordnungen/index.html

Bitte überprüfen Sie mit Hilfe dieser Angaben selbst an Hand des Studienverlaufsplans und der Prüfungs- und Studienordnung für den B.Sc. BWL, für welches Semester Sie in Frage kommen! Pro anzuerkennendes Fachsemester benötigen Sie 24 anerkennungsfähige ECTS-Punkte. Das entspricht 80 % der Regelstudienleistung eines Fachsemesters. Bei einer Bewerbung auf das 3. Fachsemester werden somit beispielsweise mind. 48 ECTS benötigt. Dabei orientieren wir uns an der ECTS-Punktezahl der Module der FU Berlin. Eine Vorabprüfung vor Ihrer Bewerbung ist leider nicht möglich!

Falls Ihre Bewerbung erfolgreich ist, erhalten Sie eine vorläufige Zulassung von Seiten der Zulassungsstelle der FU Berlin. Um den Vorbehalt aufzuheben und sich immatrikulieren zu können benötigen Sie von unserer Seite eine fachliche Einstufung in das Fachsemester auf das Sie sich beworben haben.

Die Fachsemestereinstufung und die Anerkennung von Studienleistungen wird nur persönlich von den Studiengangskoordinatoren vorgenommen. Für den Bachelorstudiengang BWL sind das Prof. Dr. Dr. h.c. Kleinaltenkamp und Frau Nora Rothe. Bitte informieren Sie sich über die Sprechzeiten, und kommen dann persönlich, mit allen nötigen, folgend aufgelisteten Unterlagen, in die Arnimallee 11, Berlin.


Bitte bringen Sie mit:

  • vorläufige Zulassung
  • Personalausweis
  • Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule
  • Notensammelbescheinigung in deutscher Sprache, d. h. eine Auflistung aller Noten und Leistungspunkte
  • Modulbeschreibungen der anzuerkennenden Prüfungsleistungen (diese ist zumeist im Anhang Ihrer StudienO zu finden und gibt einen Überblick über die Lehrinhalte der einzelnen Module)

Sollten die von Ihnen erbrachten Leistungen nicht ausreichen, ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester nicht möglich und Sie können den unter Vorbehalt zugeteilten Studienplatz nicht antreten. Wenn die Summe der anerkannten Prüfungsleistungen für das Fachsemester ausreicht, für das Sie einen Studienplatz erhalten haben, wird der Vorbehalt der Zulassung aufgehoben und Sie können sich immatrikulieren. In diesem Fall nehmen wir auch gleich die Anerkennung der Prüfungsleistungen für unser Prüfungsbüro hier am Fachbereich vor, so dass Ihre anerkannten Prüfungsleistungen in unserem Campus Management System verbucht werden und Sie diese nach erfolgter Immatrikulation einsehen können.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Die Anerkennung von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium ist unverzüglich zu Beginn des Studiums (d. h. im ersten FU-Semester) und in einem Mal zu beantragen.
  • Nach erfolgter Anerkennung ist der Nachtrag von Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nur in Ausnahmefällen (z. B. wenn Leistungen zum Zeitpunkt der ersten Anerkennung noch nicht bewertet waren) möglich.
  • Nach der Teilnahme an einer Modulprüfung (egal, ob bestanden oder nicht bestanden) ist die Anerkennung von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium in diesem Modul ausgeschlossen.

Die Sprechzeiten für die Anerkennungen und Fachsemestereinstufungen finden Sie in der Rubrik "Aktuelles" und "Wir über uns" - "Sprechzeiten".

Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt "Fachsemestereinstufung und Anerkennung von Prüfungsleistungen für Ortswechsler und Quereinsteiger".