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Anerkennung Prüfungsleistungen

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen umfasst zwei Punkte.

  • Anerkennung vor Abreise: Hierzu gibt es ein Foormular, das ausgefüllt werden muss ("Beiblatt zum Online Learning Agreement (OLA)").
    Wenden Sie sich bitte unter Angaben der folgenden Informationen an Herrn Löffler:
    Ihr Studiengang, Ihr Fachsemester, der Kurs mit Angabe des Titels, der ECTS sowie des Inhaltes (eine kurze Zusammenfassung in Englisch - wenn Sie einen Link schicken stellen Sie sicher, dass ich mir die Inhalte nicht selbst zusammensuchen muss).
    Zudem senden Sie bitte eine Liste derjenigen Veranstaltungen Ihres Studienganges, in dem überhaupt eine Anrechnung in Frage kommt (also beispielsweise nicht die Kurse, die Sie bereits belegt haben).
  • Anerkennung nach der Prüfung im Ausland (Master): Hier bitten wir Sie, das Formular "Anerkennung von Prüfungsleistungen FACTS-Master", das unterschriebene "Beiblatt zum Online Learning Agreement (OLA)" sowie eine Kopie des Transcript of Records (incl. Benotung) an klaus.ruhnke@fu-berlin.de senden. Er nimmt dann die Anerkennung vor und leitet diese an das Prüfungsamt weiter.
  • Anerkennung nach der Prüfung im Ausland (Bachelor): Diese Anerkennung erfolgt über den Studiengangskoordinator, Link.

Ein Seminar im FACTS-Master können wir nur anerkennen, wenn Sie auch eine Präsentationsleistung erbringen. Die Anerkennung des Pflichtkurses Entscheidungstheorie im BWL-Bachelor sowie des Pflichtkurses Derivate im FACTS-Master verlangt, dass die Inhalte zu großen Teilen deckungsgleich sind.

Hilfreich auch: Die Seiten unseres Internationalen Büros.

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