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Hinweise im Zusammenhang zur Versuchszählung ab 01.10.2015

Ab dem 01.10.2015 treten die Regelungen der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung zur Prüfungswiederholung in Kraft. Demnach dürfen nicht bestandene Modulprüfungen zweimal wiederholt werden (insgesamt drei Versuche). Im Rahmen der Leistungserfassung ergeben sich folgende Änderungen:

  1. Anzahl der Prüfungsversuche ab dem 01.10.2015:
    Für die Zählung sind nur Versuche ab dem 01.10.2015 relevant. Es werden daher nur noch diese Versuche zusammen mit der max. Anzahl an Versuchen gemäß Studien- und Prüfungsordnung (am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft sind max. 3 Versuche möglich) angezeigt:


  2. Bei der Leitungserfassung können ebenfalls Vermerke (2) gesetzt werden:

    Folgende Vermerke sind möglich: Täuschungsversuch, Nicht erschienen (bind. Termin), Begründeter Rücktritt (bind. Termin) und Fristgerecht. Rücktritt (bind.).
    Täuschung:
    Der Vermerk kann in Verbindung mit der Note 5,0 bzw. NB gesetzt werden. Der Täuschungsversuch wird weiterhin durch das Prüfungsbüro und ggf. dem Prüfungsausschuss geprüft und bestätigt.
    Vermerke zu bindenden Terminen (diese sind am FB WiWiss derzeit nicht vorgesehen):
    Nicht erschienen (bind. Termin), Begründeter Rücktritt (bind. Termin), Fristgerecht. Rücktritt (bind.) sind derzeit nicht zu setzen, da seitens des Prüfungsausschuss bislang keine bindenden Prüfungstermine mit Rücktrittsfristen festgelegt wurden. Bitte beachten Sie: Die nicht erfolgte Teilnahme an einem Seminar begründet die Erfassung einer 5,0 nur dann, wenn nach Ausgabe des Seminarthemas dieses nicht bearbeitet wird. Zur Prüfung wird mit Themenausgabe angetreten.
    Vermerke zu nicht-bindenden Terminen:
    Rücktritt (nicht-bind. Termin) kann nicht durch den Prüfer bzw. die Prüferin gesetzt werden. Dieser Vermerk wird im Falle der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit vom Prüfungsbüro intern gesetzt. Das Prüfungsbüro verwaltet zentral alle Meldungen der Prüfungsunfähigkeit und berechtigt die Studierenden ggf. zur Teilnahme an der Wiederholungsprüfung.

  3. Anzeige eines bindenden Prüfungstermins (derzeit am FB WiWiss nicht vorgesehen):
    Ein bindender Prüfungsternin (1) wird im Feld Status angezeigt:

    Bindende Prüfungstermine sind derzeit am Fachereich nicht vorgesehen. Daher ist diese Angabe nicht relevant.

Zur Beachtung:
Das Prüfungsdatum muss innerhalb des gewählten Semesters, 4 Wochen davor oder 6 Wochen danach liegen (auch für die Wiederholungsprüfung). Ist das ausnahmsweise nicht der Fall, kann diese Leistung nicht im Rahmen des gewählten Semesters erfasst werden. In einem solchen Fall stellt das Prüfungsbüro die Erfassung der Leistung im Folgesemester (oder im vorherigen Semester) zur Verfügung. Wenden Sie sich an das Prüfungsbüro, wenn Sie für Studierende keine Prüfungsleistung erfassen können.

Die Funktion der Prüfungszuordnung ist bei Prüfungen des Fachbereichs nicht zu benutzen. Die Prüfungszuordnung erfolgt weiterhin ausschließlich durch das Prüfungsbüro.