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FAQ

Im folgenden finden Sie einen Katalog an Fragen, die uns wiederholt gestellt wurden. Falls Sie auf Ihr Anliegen keine Antwort finden, wenden Sie sich bitte an bitte an Prof. Dr. Martin Gersch oder Lauri Wessel.

 


 

Wer ist die Zielgruppe der ABV-Module des Lehrstuhls Gersch? Darf ich als BWL- oder VWL-Studierender an den Veranstaltungen im ABV-Kompetenzbereich Organisation und Management teilnehmen?

Zielgruppe der vom Lehrstuhl Gersch angebotenen ABV-Module sind Studierende nicht-wirtschaftswissenschaftlicher Bachelor-Studiengänge. Im ABV-Kompetenzbereich „Organisation und Management“ können BWL- und VWL-Studierende lediglich am Modulangebot der Gründerlehre von profund teilnehmen, nicht jedoch an den Modulen „Betriebswirtschaftliche Grundlagen (ABV)“, „Marketing Grundlagen (ABV)“, „E-Business(ABV)“ oder „Fallstudien im internationalen Lernnetzwerk (ABV)“.

 


 

Wie viele ABV-Module aus dem Angebot des Lehrstuhls Gersch kann ich insgesamt wählen?

 

Seit dem Wintersemester 2008/2009 können Sie in jedem Kompetenzbereich der ABV bis zu 15 Leistungspunkte erbringen. Das bedeutet, dass Sie aus den Angeboten des Lehrstuhls maximal drei Module belegen können (beachten Sie dabei bitte, dass einige Module konsekutiv sind und nur nach erfolgreicher Absolvierung vorausgesetzter Module belegt werden können).

 


 

Gibt es zwingende Voraussetzungen zur Teilnahme an den ABV-Kursen im Kompetenzbereich Organisation & Management?

 

Generelle Voraussetzungen gibt es nicht. Jedoch sind für das Belegen eines fortgeschrittenen Kurses betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse nötig. Das Modul „E-Business (ABV)“ kann deshalb nur belegt werden, wenn vorher mindestens eines der Grundlagenmodule in Marketing oder BWL erfolgreich absolviert wurde. Das Modul „Fallstudien im internationalen Lernnetzwerk (ABV)“ können Sie nur belegen, wenn Sie zuvor „E-Business (ABV)“ erfolgreich absolviert haben. (Beachten Sie bitte die Ausnahmeregelung im WS 2008/2009 und die entsprechende FAQ weiter unten).

 


 

An wen wende ich mich, wenn ich mir Studienleistungen als ABV anerkennen lassen möchte, die ich außerhalb der FU erbracht habe?

 

Eine Entscheidung über die  Anerkennung von Leistungen trifft Ihr zuständiges Prüfungsbüro oder Ihr Studiengangskoordinator. Das setzt in der Regel voraus, dass diese Leistungen von den Anbietern der vergleichbaren ABV-Module der FU auf Äquivalenz geprüft wurden. Diese Äquivalenzprüfung kann der Lehrstuhl Gersch nur für die Module „Betriebswirtschaftliche Grundlagen (ABV)“, „Marketing Grundlagen (ABV)“, „E-Business (ABV)“ und „Fallstudien im internationalen Lernnetzwerk (ABV)“ vornehmen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Herrn Lauri Wessel.
Studierende der BWL und VWL, die sich Kurse für die ABV anerkennen lassen möchten, wenden sich bitte zunächst an die entsprechenden Modulanbieter und dann an Ihren Studiengangskoordinator.
Bitte bedenken Sie, dass die FU Ihnen ein großes Spektrum verschiedener ABV-Kurse mit dem Ziel der berufsorientierten Weiterqualifizierung bietet. Sie können Ihre ABV-Punkte sicherlich auch mit Inhalten aus den ABV-Kompetenzbereichen, die für Sie neu sind, erzielen.

 

 


 

In der ABV-Studienordnung steht, dass TN des Fallstudienseminars am LS Gersch zuvor den Kurs E-Business (ABV) erfolgreich absolviert haben müssen; er wurde bisher aber doch gar nicht angeboten?

 

Für das Wintersemester 2008 / 2009 gilt eine Ausnahme. Da das Modul E-Business erst im Sommersemester 2009 eingeführt wird, ist das Absolvieren eines der Grundmodule in Marketing oder BWL für die Zulassung ausreichend.

 


 

Welche Fristen sind bei der Anmeldung zu beachten?

Die vom Lehrstuhl Gersch angebotenen Module haben eine Teilnehmerzahlbeschränkung. Eine vorherige Anmeldung und Zuteilung eines Platzes ist daher zwingend erforderlich. Wenn Ihr Studiengang im Campusmanagement abgebildet ist, nutzen Sie das System bitte für Ihre Anmeldung. Wenn Ihr Studiengang nicht im Campusmanagement abgebildet ist, senden Sie Ihre Teilnahmeanfrage innerhalb der Campusmanagement-Fristen an die Betreuer des Moduls.

 

 


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Stand: 19.01.2011

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