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Anrechnung Wirtschaftsprüfungsexamen

Anerkennung gem. § 13b WPO

Falls Sie im WS 11/12 oder im WS 12/13 einen Studienplatz im BWL-Bachelorstudiengang zugewiesen bekommen, ist es möglich, sich Studienleistungen für die Absolvierung des Wirtschaftsprüfungsexamens (zwei Aufsichtsarbeiten) anrechnen zu lassen. Diese Möglichkeit der Anrechnung gem. § 13b WPO bieten derzeit deutschlandweit nur vier Hochschulen; im Raum Berlin und Brandenburg erlaubt nur ein BWL-Bachelorstudium an der FU Berlin diese Anerkennung. Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem angehängten Informationsblatt sowie dem folgenden Beitrag.

Prof. Dr. Klaus Ruhnke
(Koordinator Anerkennungsfragen gem. § 13b WPO)



Achtung: A
ktuelle Information:

 

Liebe Studierende,

es besteht die sehr attraktive Möglichkeit zur Anrechnung von im Rahmen des BWL-Bachelorstudiengangs erbrachten Prüfungsleistungen für das Wirtschaftsprüferexamen. Für Studierende, die hier die Voraussetzungen erfüllen und das Studium im WS 2011/12 aufgenommen haben, steht im SS 2014 die ergänzende schriftliche und mündliche Prüfung an. Gerne würden wir vorab diesbezüglich informieren. Bitte senden Sie bei Interesse an dieser Informationsveranstaltung bis zum 30. April 2013 eine E-Mail an: Klaus.Ruhnke@fu-berlin.de. Die Anmeldung zur Informationsveranstaltung ist unverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Klaus Ruhnke

 

 

Letzte Aktualisierung: 15.04.2013

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