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Auslandsstudium
Text zum Auslandsstudium.
Weitere Informationen finden Sie im International Office.
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Beschluss des Prüfungsausschusses: Notenermittlung (Anwendung der Streichpunkteregelung) bei mehreren Urlaubssemestern
Die Regelung zur Streichung der schlechtesten Modulnoten gemäß § 9 Abs. 3 PO Bachelor BWL/VWL („Streichpunkteregelung“) hat den Zweck, ein zügiges Studium zu belohnen. Als diese Regelung vom FBR verabschiedet wurde, durften in Urlaubssemestern noch keine Leistungen erbracht werden. Anschließend wurde § 14 SfS dahingehend geändert, dass in bestimmten Urlaubssemestern Leistungen erbracht werden können. Fraglich ist, wie Urlaubssemester bei der fachbereichsinternen Messung der Studiendauer für die „Streichpunkteregelung“ zu berücksichtigen sind.
Der Prüfungsausschuss hat hierzu am 18.11.2011 beschlossen: Um Gleichbehandlung zwischen Studierenden zu gewährleisten, werden ab dem Sommersemester 2012 gewährte Urlaubssemester, in denen Leistungspunkte erworben werden können (bedingte Urlaubssemester gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 bis 7 Satzung für Studienangelegenheiten), unabhängig von der in diesen Urlaubssemestern erreichten Punktzahl in die fachbereichsinterne Messung der Studiendauer gemäß § 9 Abs. 3 PO Bachelor BWL/VWL („Streichpunkteregelung“) einbezogen.
Für Urlaubssemester vor dem Sommersemester 2012 (Altfälle) gilt: Werden in einem (bedingten) Urlaubssemester Leistungen von mehr als 23 LP erworben, dann wird dieses Urlaubssemester in die fachbereichsinterne Messung der Studiendauer für die sog. „Streichpunkteregelung“ einbezogen. Auch wenn in mehreren Urlaubssemestern in jedem Urlaubssemester weniger als 24, insgesamt aber mehr als 24 LP erworben wurden, wird jedes Urlaubssemester gesondert betrachtet.
Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer
(Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
Beschluss des Prüfungsausschusses: Anerkennung von Prüfungsleistungen
Studierende sollen vor der Immatrikulation im Fachbereich Wirtschaftswissenschaft, jedoch spätestens innerhalb des 1. Studienjahres, klären, ob vor dem Studium erbrachte Leistungen anerkannt werden können, und wenden sich dann gegebenen Falls an die Studiengangsbeauftragten.
Für die Anerkennung fachbereichextern erbrachter Prüfungsleistungen während des Studiums sind ebenfalls die Studienbeauftragten zuständig. Leistungen, die außerhalb der FU Berlin erbracht worden sind (vor und während des Studiums),werden maximal im Umfang von 80 LP anerkannt. Hintergrund ist, dass ein wesentlicher Teil des Studiums an der FU absolviert werden soll.
Über die Anerkennung fachbereichsintern erbrachter Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss.
(gemäß Protokoll der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 15.02.2007)
Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer
(Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
Aktuelles
Klausurplan
Diplom-Abschluss: Keine Führung des Master-/MBA-Grads
Keine Führung des Master-/MBA-Grads aufgrund der verliehenen Diplomgrade des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft (Hinweis des Prüfungsausschusses)
Termine
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