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Kann ich noch offene Leistungen aus dem Bachelor während des Masterstudiums absolvieren?

Wir müssen aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit stark davon abraten, offene Leistungen (bspw. Ihre Bachelorarbeit oder fehlende Prüfungen) parallel zum Masterstudiengang zu absolvieren. Die Anwesenheitspflicht und das hohe Arbeitspensum erlaubt es Ihnen nicht, beidem gerecht zu werden und führen im schlechtesten Fall zum Studienabbruch. Wir freuen uns jedoch in diesem Fall über Ihre Bewerbung im nächsten Wintersemester.