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Bewerbungsverfahren zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik

Zulassungsmodus 
1. Fachsemester

Lokale Zulassungsbeschränkung
Zulassungsmodus
höheres Fachsemester
Lokale Zulassungsbeschränkung (zum Wintersemester für das 3., zum Sommersemester für das 2. und 4. Fachsemester)
Bewerbungs- und Anmeldezeitraum Informieren Sie sich bitte über hier über die Bewerbungsfristen für den Master.
Studienbeginn Wintersemester
Studiensprachen Deutsch
Abschluss Master of Science (M.Sc.)
Regel­studien­zeit 4 Semester
Ordnungen
Gebühren Semestergebühren/-beiträge

Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerberinnen und Bewerber einen Bachelorabschluss in Wirtschaftsinformatik oder in einem gleichwertigen Hochschulabschluss vorweisen können. Die Gleichwertigkeit ist gegeben durch:

  • 18 LP aus der Wirtschaftsinformatik oder Informatik
  • 30 LP aus der Betriebswirtschaftslehre
  • 12 LP aus einer Bachelorarbeit im Bereich Wirtschaftsinformatik

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt und unterliegt einem örtlichen Numerus Clausus. Dieser variiert je nach Zahl der Bewerbungen von Jahr zu Jahr. Den NC aus den letzten Jahren können Sie hier einsehen.

BewerberInnen mit Abschluss an einer ausländischen Hochschule benötigen einen Nachweis der Deutschkenntnisse. Dies kann z.B. über das Bestehen der Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Alle Dokumente werden im Rahmen der Bewerbung nur noch in elektronischer Form benötigt und müssen im Zuge der FU-Online-Bewerbung bis zum 31. Mai hochgeladen werden. Eine Nachreichfrist existiert nicht.

Notwendige Dokumente und Voraussetzungen:

  • Bachelorarbeit in den Themenbereichen Wirtschaftsinformatik, praktische Informatik oder anderen der Wirtschaftsinformatik nahestehenden Gebieten. Ist die Bachelorarbeit noch nicht abgeschlossen, genügt eine Bestätigung der Anmeldung samt Thema, Abgabetermin und Anzahl der Leistungspunkte. Unterliegt die Arbeit der Geheimhaltung, bitten wir Sie uns zu kontaktieren. Für Bewerber mit einem Bachelorabschluss in Wirtschaftsinformatik entfällt das Hochladen der Bachelorarbeit, sofern das Bachelorzeugnis vorliegt.
  • Zeugnis über den Erstabschluss oder ein aktueller Leistungsnachweis. Der Leistungsnachweis muss bestätigen, dass mind. 2/3 der Gesamtpunktzahl des Erststudiums bereits erfolgreich absolviert wurden. Darüber hinaus muss die vorläufige Gesamtnote ausgewiesen werden, andernfalls nehmen Sie zwar am Zulassungsverfahren teil, stehen jedoch am Ende der Rangliste.

    Handelt es sich nicht um einen Abschluss des Studiengangs Wirtschaftsinformatik, müssen folgende Fächerkombinationen erfüllt sein:

    – mind. 18 LP Wirtschaftsinformatik oder Informatik
    – mind. 30 LP in Betriebswirtschaftslehre
    – mind. 12 LP in der Bachelorarbeit in Wirtschaftsinformatik

    Bitte heben Sie diese Punkte in den PDF-Dokumenten (farblich) hervor.
  • BewerberInnen mit Abschluss an einer ausländischen Hochschule benötigen einen Nachweis der Deutschkenntnisse. Dies kann z.B. über das Bestehen der Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Online-Formular ausfüllen und versenden:

  • Studenten mit einem deutschen Erstabschluss bewerben sich hier.
  • Studenten mit Abschluss an einer ausländischen Hochschule ohne deutschen Erstabschluss finden weitere Informationen hier. Beachten Sie, dass die Unterlagen, soweit diese nicht in Englisch ausgestellt wurden, von einem offiziellen Übersetzer übersetzt werden müssen. Da die Bearbeitungszeit seitens uni-assist in der Regel vier Wochen beträgt, empfehlen wir Ihnen die Unterlagen spätestens Ende April bei uni-assist einzureichen. Allgemeine Informationen zu einem Auslandsaufenthalt an der Freien Universität Berlin können hier abgerufen werden.

Bitte prüfen Sie selbständig nach, ob im Einzelfall noch weitere Dokumente erforderlich sind. Unvollständige Anträge werden von der Zulassungsstelle nicht bearbeitet.

Da es sich beim Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik der Freien Universität Berlin um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt, erfolgt die Zulassung auf Grundlage der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse und der daraus ermittelten Rangfolge. 80% der Plätze werden dabei durch das Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Gemäß diesem werden 51% dieser Plätze nach Noten und 49% durch 20-minütige Auswahlgespräche vergeben, siehe Zugangssatzung § 4 Abs. 3, 4 und 7. Die Vergabe der übrigen 20% richtet sich gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BerlHZG nach der Wartezeit. Bis zu 5% der Plätze werden nach § 10 Abs. 1 Satz 3 BerlHZG i.V.m. § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BerlHZG an jene Bewerberinnen und Bewerber, für die die Ablehnung des Zulassungsantrags eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, vergeben. Beachten Sie, dass die aktuellen Fassungen der dargestellten Gesetze maßgeblich sind.

Eine genaue Darstellung der Zugangsvoraussetzungen ist der folgenden Zugangssatzung zu entnehmen.

Formale Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sind an die Abteilung Bewerbung und Zulassung der FU Berlin zu richten. Sollten sich Unklarheiten bezüglich der fachlichen Voraussetzungen ergeben, können Sie einen der auf dieser Seiten aufgelisteten Ansprechpartner kontaktieren.