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Studienfachberatung
Pflichtberatung bei halbem Bonuspunktestand:
Die besondere Studienfachberatung gemäß § 6 (4) der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge führen alle Professorinnen und Professoren der jeweiligen Fachrichtung durch.
Für einen Termin setzen Sie sich bitte mit dem gewünschten Lehrstuhl in Verbindung.
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