Findet eine Klausureinsicht statt?
Im Rahmen der Akteneinsicht können Studierende Klausureinsicht bei der/dem Prüfer/in beantragen.
Der/dem Prüfer/in hat die Wahl, in welcher Form die Klausureinsicht erfolgen soll:
- Präsenz: Die Klausureinsicht kann unter Beachtung der Hygienebestimmungen in Präsenz erfolgen (nach dem 10.01.2021).
- E-Mail: Alternativ zu einer Akteneinsicht vor Ort kann die Akteneinsicht auch durch die Übersendung der eingescannten Klausur gewährt werden. Der Versand von eingescannten Dokumenten kann ausschliesslich an Zedat-Mailadressen erfolgen.
- e-examinations@home: Es gibt die Möglichkeit eines zentralen Einsichtstermins für alle Prüflinge im Prüfungssystem oder einzelne Prüfungen werden als PDF an die Zedat-Mailadressen des entsprechenden Teilnehmers versandt.