Rahmenbedingungen Lehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021
News vom 14.05.2020
Aufgrund der fortlaufenden Entwicklungen der COVID-19-Pandemi können sich die Möglichkeiten und Bedingungen kurzfristig ändern. Daher sind die Hinweise hier vorläufig gemäß der aktuellen Lage. Stand: 19.05.2020
Zur Planung des Veranstaltungen im Wintersemester 2020/2021 möchten wir folgende Hinweise geben. Diese orientieren sich an dem Epidemiologischen Bulletin 19/2020 des Robert-Koch-Institut zur Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen.
Folgende Maßnahmen sind besonders wichtig und haben daher entscheidenen Einfluß auf die Gestaltung von Präsenzveranstaltungen:
- Hygienemaßnahmen: konsequente Händehygiene, Einhaltung der Husten- und Niesregeln, keine gemeinsame Nutzung von Trinkflaschen u. ä., regelmäßige Raumlüftung und gründliche Raumreinigung gemäß den gültigen Hygienestandards (s. auch Informationsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.infektionsschutz.de).
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Abstand: es gilt die generell gültige Maßgabe, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Unterrichtsräume. An das Abstandsgebot ist auch die maximale Anzahl der Personen im Raum gekoppelt, sie hängt daher von den Voraussetzungen in den vorhandenen Räumlichkeiten ab. Für die Hörsäle des Fachbereichs bedeutet dies eine Reduktion der Kapazitäten um ca. 80%. Die genaue Platzzahl unter diesen Bedingungen werden in Kürze hier abrufbar sein. Grundsätzlich kann eine Aufteilung auf mehrere Gruppen und Termine oder die Ausweitung der Randzeiten auf 8:00 - 20:00 sowie Samstag 8:00 - 18:00 erforderlich sein.
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Zuordnung zu konstanten Gruppen und Gruppenräumen, damit im Erkrankungsfall eine mögliche Übertragung begrenzt wird, die für eine Kontaktpersonen-Nachverfolgung notwendigen Informationen rasch erhoben werden können und eine gezielte Quarantäne von Gruppen erfolgen kann. Hierzu können die TeilnehmerInnen-Listen aus CampusManagement rangezogen werden. Die Verteilung auf Übungs- und Tutoriengruppen kann ggf. auch in Blackboard erfolgen. Wichtig ist, dass im Falle einer Infektion die möglicherweise betroffenen Studierenden rasch indentifiziert werden können.
- Mund-Nasen-Schutz: das Tragen einer MNB (Mund-Nasen-Bedeckung, „community mask“, Alltagsmaske) oder eines MNS (Mund-Nasen-Schutz, sofern verfügbar) kann dazu beitragen, Übertragungen innerhalb der Einrichtungen, insbesondere durch prä- und asymptomatisch Infizierte, zu reduzieren und somit auch Risikogruppen vor Übertragungen zu schützen (Fremdschutz). Dies gilt vor allem in Situationen, in denen das Abstandsgebot nicht oder nur schwer eingehalten werden kann.
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Identifikation und Umgang mit erkrankten Personen: Symptomatische Personen dürfen (auch bei milden Symptomen) die Einrichtung nicht betreten.
Die Grenzen zur Durchführung einer Präsenzveranstaltung ergeben sich daher primär aus den Raumkapazitäten am Fachbereichs. Der Hörsaal 101 wird in erster Schätzung ca. 80 Personen, ein PC-Pool ca. 10 Personen aufnehmen können. Diese Anzahl kann als Obergrenze für Präsenzveranstaltungen angesehen werden. Veranstaltungen, deren Teilnehmerzahlen diese Grenzen überschreiten oder die aus terminlichen Gründen keinen geeigneten Raum finden, müssen ggf. weiterhin Online stattfinden.Für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen teilt das Dekanat folgende Prioritäten mit:
- Erstsemester Pflichtveranstaltungen der Bachelorstudiengänge
- Erstsemester Pflichtveranstaltungen der Masterstudiengänge
- Drittsemester Veranstaltungen der Bachelorstudiengänge
Um der Raumknappheit zu begegnen möchten wir folgendes empfehlen:
- Drei Übungen, Seminare oder Tutuorien teilen sich einen Raum- bzw. Zeitslot und haben jeweils nur alle 3 Wochen Präsenztermine
- Große Veranstaltungen mit hoher Priorität nutzen Übertragungsmöglichkeiten in andere Hörsäle (bspw. über Webex). Hierzu werden wir technische Möglichkeiten prüfen.
- Große Übungen teilen sich in Gruppen mit abwechselnden Online- bzw. Präsenzterminen auf
- Masterveranstaltungen, insbesondere mit einem hohen Anteil an Incoming-Students, werden als Blockveranstaltungen nach dem 12.10.2020 angeboten.
Aus den sich ergebenen Planungsschwierigkeiten behält sich das Dekanat vor, in die Lehrplanung stärker als üblich einzugreifen und Einfluß auf Zeiten und Formate zu nehmen. Es ist weiterhin mit einer hohen Anzahl an Überschneidungen zu rechnen. Als Online-Asynchron stattfindende Veranstaltungen werden ohne konkrete Zeit geplant. Präsenzveranstaltungen werden grundsätzlich als platzzahlbeschränkt mit der zu erwartenden Teilnehmeranzahl angelegt, wobei ggf. die max. mögliche Raumkapazität als Obergrenze vorgegeben werden muss.
Im Rahmen der LV-Anmeldung machen Sie daher bitte folgende zusätzliche Angaben:
- Einstufung Ihrer Veranstaltungen in die Prioritäten 1-3 (siehe oben)
- Mögliche Form der Durchführung: Präsenz, Online synchron, Online asynchron
Für weitere Hinweise wenden Sie sich bitte an das Dekanat.