Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren, bleiben an der Freien Universität Berlin immatrikuliert.
Sie können sich regulär zurückmeldenoder ein Urlaubssemester beantragen.
Die Beurlaubung beantragen Sie bei der Studierendenverwaltung. Bitte geben Sie bei der Beantragung an, mit welchem Austauschprogramm Sie ins Ausland gehen.
Weitere Informationen zum Urlaubssemester, Rückerstattung des Sozialbeitrags für das Studentenwerk sowie Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket finden Sie hier.
Bei regulärer Rückmeldung können Sie sich anteilig die Kosten für das Semesterticket von der asta erstatten lassen.
Urlaubssemester, in denen Leistungspunkte erworben werden können (bedingte Urlaubssemester gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 bis 7 Satzung für Studienangelegenheiten), unabhängig von der in diesen Urlaubssemestern erreichten Punktzahl, werden in die fachbereichsinterne Messung der Studiendauer gemäß § 9 Abs. 3 PO Bachelor BWL/VWL („Streichpunkteregelung“) einbezogen.