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Urlaubssemester oder nicht

  • Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren, bleiben an der Freien Universität Berlin immatrikuliert.
  • Sie können sich regulär zurückmelden oder ein Urlaubssemester beantragen.
  • Die Beurlaubung beantragen Sie bei der Studierendenverwaltung.
    Bitte geben Sie bei der Beantragung an, mit welchem Austauschprogramm Sie ins Ausland gehen. 
  • Weitere Informationen zum Urlaubssemester, Rückerstattung des Sozialbeitrags für das Studentenwerk sowie Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket finden Sie hier. 
  • Bei regulärer Rückmeldung können Sie sich anteilig die Kosten für das Semesterticket von der asta erstatten lassen.
  • Urlaubssemester, in denen Leistungspunkte erworben werden können (bedingte Urlaubssemester gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 bis 7 Satzung für Studienangelegenheiten), unabhängig von der in diesen Urlaubssemestern erreichten Punktzahl, werden in die fachbereichsinterne Messung der Studiendauer gemäß § 9 Abs. 3 PO Bachelor BWL/VWL („Streichpunkteregelung“) einbezogen.
Strategie & Qualitätsmanagement in Studium & Lehre