Beschluss des Promotionsausschuss_Corona
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation hat der Promotionsausschuss im März 2020 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Promotionsausschuss lässt auf Antrag bis auf weiteres zu, dass Disputationen per Video-konferenz durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass alle Mitglieder der Promotionskommission den Antrag unterstützen.Verantwortlich für die praktische Durchführung ist der designierte Vorsitzende der Promotionskommission (in der Regel der Erstbetreuer) in Absprache mit dem Promovierenden und der Promotionskommission.