Pauschale Verlängerung der Regelpromotionszeit aufgrund der COVID-19-Pandemie
Der Promotionsausschuss hat allen eingeschriebenen Promovierenden des Fachbereichs im WS 20 eine Verlängerung der Regelbearbeitungszeit von einem Semester gewährt. Die entsprechende Information wurde von der Studierendenverwaltung umgesetzt und das Sperrsemester um ein Semester zum SS 21 verschoben. Gleiches gilt für das SS 21 sowie das WS 21/22 und das SS 22*. Auch hier wird die Bearbeitungszeit nicht gerechnet und die Regelbearbeitungszeit um jeweils ein Semester durch die Studierendenverwaltung verlängert und damit eine ansonsten erfolgte Rückmeldesperre verschoben.
*Das Gesetz- und Verordnungsblatt zur Anpassung des Berliner Hochschulgesetzes wurde am 16.07.2022 veröffentlicht. In diesem Rahmen wurde § 126 b BerlHG ergänzt und findet auf § 126d gleichfalls Anwendung.