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Kann meine abgeschlossene Berufsausbildung angerechnet werden?

Für eine Anrechnung muss die abgeschlossene Berufsausbildung eine wesentliche wirtschaftswissenschaftliche bzw. kaufmännische Relevanz aufweisen. Maßgeblich sind die im Rahmen der Ausbildung tatsächlich vermittelten und erworbenen Kompetenzen; jede Ausbildung wird daher anhand ihrer Inhalte und Aufgabenbereiche geprüft.

Rein medizinische, pflegerische, handwerkliche oder soziale Ausbildungen ohne wesentliche wirtschaftswissenschaftliche bzw. kaufmännische Inhalte sind in der Regel nicht anrechenbar.

Abgeschlossene Ausbildungen mit Bezug zur Betriebswirtschaftslehre werden mit 15 ECTS im ABV-Bereich angerechnet.

 

1. Kontaktaufnahme mit der Studiengangskoordination BWL

Bitte wenden Sie sich zur Prüfung Ihrer Berufsausbildung mit den folgenden Unterlagen an die Studiengangskoordination (bwl-koordination@wiwiss.fu-berlin.de):

  • Unterzeichneter Nachweis Ihres Ausbildungsbetriebes über den Abschluss Ihrer Ausbildung
  • Abschlusszeugnis Ihrer Berufsschule oder Nachweis über Ihre bestandene Abschlussprüfung

2. Inhaltliche Prüfung

Die Studiengangskoordination prüft Ihre Aufgabenbereiche während der Ausbildug auf Anrechenbarkeit.

3. Anrechnung durch die Studiengangskoordination

Ihre abgeschlossene Berufsausbildung wird in ein Formular eingetragen und nach Ihrer Unterschrift vom Prüfungsbüro im Campus Management verbucht. Ein Praktikumsmodul müssen Sie nicht belegen.

Strategie & Qualitätsmanagement in Studium & Lehre