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Ist eine Anrechnung meines Praktikums, meiner Werkstudentenstelle oder meines Minijobs möglich?

Eine Anrechnung Ihrer Tätigkeit während des Studiums erfolgt, wenn:

  • Die von Ihnen ausgeführten Aufgaben einen praktischen Bezug zu den theoretischen Inhalten des BWL-Studiums aufweisen.
  • Ihre geleisteten Arbeitsstunden die Mindestanzahl von insgesamt 120 Stunden umfassen.
  • Ihre Tätigkeit nicht im elterlichen oder familiären Betrieb durchgeführt wurde.

1. Kontaktaufnahme mit der Studiengangskoordination BWL

Wenden Sie sich für die Prüfung auf Anrechnung mit folgenden Unterlagen an die Studiengangskoordination BWL (bwl-koordination@wiwiss.fu-berlin.de):

  • Vom Betrieb unterzeichnete Tätigkeitsbeschreibung
  • Nachweis über geleistete Arbeitsstunden (z.B. in Form eines Zeugnisses, eines Zwischenzeugnisses oder der ausgefüllten Praktikumsbescheinigung)

2. Inhaltliche und formale Prüfung

Die Studiengangskoordination führt die Prüfung auf Anrechnung durch. Ist die Tätigkeit anrechenbar, wird Ihr Antrag an den Career Service weitergeleitet.

3. Praktikumskolloquium

Anschließend belegen Sie ein Praktikumsmodul beim Career Service. Erst nach Abschluss des Moduls werden Ihnen die entsprechenden Leistungspunkte im Campus Management eingetragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Career Service.

Tätigkeiten vor Studienbeginn:

Haben Sie ein Praktikum bereits vor Studienbeginn an der FU Berlin vollständig abgeschlossen, ist das Belegen eines Praktikumsmoduls nicht erforderlich. Wenden Sie sich mit den benötigten Unterlagen aus Punkt 1 an die Studiengangskoordination. Bei positivem Ergebnis der Prüfung auf Anrechnung wird Ihre Tätigkeit direkt über ein Formular angerechnet.

 

Bitte beachten Sie, dass Tätigkeiten in der Regel nicht als Berufspraktikum anrechenbar sind, wenn sie

  • überwiegend aus einfachen, wiederkehrenden Ausführungs- oder Hilfstätigkeiten bestehen,
  • keinen hinreichenden Bezug zur Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden aufweisen oder
  • keine qualifizierte Auseinandersetzung mit betrieblichen Aufgaben, Prozessen oder Problemstellungen ermöglichen.

 

Typischerweise nicht anrechenbar sind daher insbesondere reine Tätigkeiten in den Bereichen Kasse, Warenverräumung, Lager und Kommissionierung, Service/Gastronomie, Reinigung oder Ablage und Archivierung.

Strategie & Qualitätsmanagement in Studium & Lehre