ABV
Ab dem 2. Semester finden Bachelor-Studierende die sogenannten "ABV-Module" im Studienverlaufsplan. Der Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) bietet auf den Erwerb von praxisbezogenen Kompetenzen gerichtete Module an. Ziel ist die überfachliche Qualifizierung der Absolvent*innen für komplexer werdende akademische
Arbeitsmärkte.
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Studiebereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) (30 Leistungspunkte) |
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Obligatorisches Praktikum Berufsbezogenes Praktikum (5, 10 oder 15 ECTS) oder Auslandspraktikum (20, 25 oder 30 ECTS) |
Module in 8 Kompetenzbereichen (5, 10 oder 15 ECTS)
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Kompetenzbereiche
Informationen zu den ABV-Modulen der Kompetenzbereiche finden Sie hier und im Vorlesungsverzeichnis. Melden Sie sich bereits frühzeitig für die Sprachkurse an. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Sprachenzentrum und ist oft mit einem Einstufungstest verbunden.
Berufspraktikum
Das Praktikum soll den Studierenden einen Einblick in mögliche Berufs- und Tätigkeitsfelder eröffnen und sie mit den Anforderungen und Eigenarten der Praxis konfrontieren. Es dient der Überprüfung der erworbenen Kenntnisse und hat damit eine Orientierungsfunktion für eine realitätsgerechte Ausrichtung des Studiums.
- Mögliche Varianten des Praktikums (ausgehend von 40 Wochenstd. Vollzeit)
| 5 LP | 120 Std (ca. 3 Wochen) | + Kolloquium (Berufsbezogenes Praktikum A) |
| 10 LP | 240 Stunden (ca. 6 Wochen) | + Kolloquium (Berufsbezogenes Praktikum B) |
| 15 LP | 360 Stunden (ca. 9 Wochen) | + Kolloquium (Berufsbezogenes Praktikum C) |
- Mögliche Varianten eines Auslandspraktikums (ausgehend von 40 Wochenstd. Vollzeit)
| 20 LP | 480 Stunden (ca. 12 Wochen) | + Kolloquium (Auslandspraktikum A) |
| 25 LP | 600 Stunden (ca. 15 Wochen) | + Kolloquium (Auslandspraktikum B) |
| 30 LP | 720 Stunden (ca. 18 Wochen) | + Kolloquium (Auslandspraktikum C) |
Die Betreuung der Erasmus+-Praktikumsförderung erfolgt im Büro für Internationale
Studierendenmobilität (erasmus-support@fu-berlin.de)
Alle Informationen zu Erasmus+ Praktika finden Sie hier.
Eine Anrechnung Ihrer Tätigkeit während des Studiums erfolgt, wenn:
- Die von Ihnen ausgeführten Aufgaben einen praktischen Bezug zu den theoretischen Inhalten des BWL-Studiums aufweisen.
- Ihre geleisteten Arbeitsstunden die Mindestanzahl von insgesamt 120 Stunden umfassen.
- Ihre Tätigkeit nicht im elterlichen oder familiären Betrieb durchgeführt wurde.
1. Kontaktaufnahme mit der Studiengangskoordination BWL
Wenden Sie sich für die Prüfung auf Anrechnung mit folgenden Unterlagen an die Studiengangskoordination BWL (bwl-koordination@wiwiss.fu-berlin.de):
- Vom Betrieb unterzeichnete Tätigkeitsbeschreibung
- Nachweis über geleistete Arbeitsstunden (z.B. in Form eines Zeugnisses, eines Zwischenzeugnisses oder der ausgefüllten Praktikumsbescheinigung)
2. Inhaltliche und formale Prüfung
Die Studiengangskoordination führt die Prüfung auf Anrechnung durch. Ist die Tätigkeit anrechenbar, wird Ihr Antrag an den Career Service weitergeleitet.
3. Praktikumskolloquium
Anschließend belegen Sie ein Praktikumsmodul beim Career Service. Erst nach Abschluss des Moduls werden Ihnen die entsprechenden Leistungspunkte im Campus Management eingetragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Career Service.
Tätigkeiten vor Studienbeginn:
Haben Sie ein Praktikum bereits vor Studienbeginn an der FU Berlin vollständig abgeschlossen, ist das Belegen eines Praktikumsmoduls nicht erforderlich. Wenden Sie sich mit den benötigten Unterlagen aus Punkt 1 an die Studiengangskoordination. Bei positivem Ergebnis der Prüfung auf Anrechnung wird Ihre Tätigkeit direkt über ein Formular angerechnet.
Bitte beachten Sie, dass Tätigkeiten in der Regel nicht als Berufspraktikum anrechenbar sind, wenn sie
- überwiegend aus einfachen, wiederkehrenden Ausführungs- oder Hilfstätigkeiten bestehen,
- keinen hinreichenden Bezug zur Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden aufweisen oder
- keine qualifizierte Auseinandersetzung mit betrieblichen Aufgaben, Prozessen oder Problemstellungen ermöglichen.
Typischerweise nicht anrechenbar sind daher insbesondere reine Tätigkeiten in den Bereichen Kasse, Warenverräumung, Lager und Kommissionierung, Service/Gastronomie, Reinigung oder Ablage und Archivierung.
Für eine Anrechnung muss die abgeschlossene Berufsausbildung eine wesentliche wirtschaftswissenschaftliche bzw. kaufmännische Relevanz aufweisen. Maßgeblich sind die im Rahmen der Ausbildung tatsächlich vermittelten und erworbenen Kompetenzen; jede Ausbildung wird daher anhand ihrer Inhalte und Aufgabenbereiche geprüft.
Rein medizinische, pflegerische, handwerkliche oder soziale Ausbildungen ohne wesentliche wirtschaftswissenschaftliche bzw. kaufmännische Inhalte sind in der Regel nicht anrechenbar.
Abgeschlossene Ausbildungen mit Bezug zur Betriebswirtschaftslehre werden mit 15 ECTS im ABV-Bereich angerechnet.
1. Kontaktaufnahme mit der Studiengangskoordination BWL
Bitte wenden Sie sich zur Prüfung Ihrer Berufsausbildung mit den folgenden Unterlagen an die Studiengangskoordination (bwl-koordination@wiwiss.fu-berlin.de):
- Unterzeichneter Nachweis Ihres Ausbildungsbetriebes über den Abschluss Ihrer Ausbildung
- Abschlusszeugnis Ihrer Berufsschule oder Nachweis über Ihre bestandene Abschlussprüfung
2. Inhaltliche Prüfung
Die Studiengangskoordination prüft Ihre Aufgabenbereiche während der Ausbildug auf Anrechenbarkeit.
3. Anrechnung durch die Studiengangskoordination
Ihre abgeschlossene Berufsausbildung wird in ein Formular eingetragen und nach Ihrer Unterschrift vom Prüfungsbüro im Campus Management verbucht. Ein Praktikumsmodul müssen Sie nicht belegen.
Bei der Anrechnung selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeiten erfolgt eine Einzelfallprüfung. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit einen hinreichenden wirtschaftswissenschaftlichen bzw. unternehmerischen Bezug aufweist und hinsichtlich Inhaltes, Niveau und Umfang den Qualifikationszielen des Berufspraktikums entspricht.
Bitte reichen Sie aussagekräftige Nachweise ein, aus denen insbesondere Art, Umfang und Dauer Ihrer Tätigkeit sowie Ihre eigenen Aufgaben und Verantwortungsbereiche hervorgehen. Hierzu gehören insbesondere:
- Bestätigungen mehrerer Auftraggeber*innen über Zeitraum, Umfang und Art der Tätigkeit,
- eine ausführliche Beschreibung Ihrer unternehmerischen bzw. kaufmännischen Aufgaben (bspw. Tätigkeits- und Kompetenzbeschreibung, Geschäftsmodell, Businessplan, eigene Rollenbeschreibung, typische Projekte, ca. 1-3 Seiten)
- Gewerbeanmeldung oder vergleichbarer Nachweis über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (z. B. steuerliche Erfassung beim Finanzamt, Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug, Nachweis der Mitgliedschaft bei einer zuständigen Berufskammer), soweit vorhanden,
- exemplarische Auftrags-, Vertrags- oder Rechnungskopien,
- sowie Arbeitsproben oder sonstige Nachweise der erbrachten Leistungen.
Gelegenheitstätigkeiten, einzelne Aufträge oder bloße Verkäufe sind nicht anrechenbar. Ebenso genügt die formale Anmeldung einer Selbstständigkeit allein nicht. Aus den eingereichten Unterlagen muss hervorgehen, dass die Tätigkeit in Umfang und Aufgabenprofil den Qualifikationszielen des Berufspraktikums entspricht.
