Ist eine Anrechnung meines Praktikums, meiner Werkstudentenstelle oder meines Minijobs möglich?
Eine Anrechnung Ihrer Tätigkeit während des Studiums erfolgt, wenn:
- Die von Ihnen ausgeführten Aufgaben einen praktischen Bezug zu den theoretischen Inhalten des BWL-Studiums aufweisen.
- Ihre geleisteten Arbeitsstunden die Mindestanzahl von insgesamt 120 Stunden umfassen (siehe Zuordnung der Arbeitsstunden zu ECTS).
- Ihre Tätigkeit nicht im elterlichen oder familären Betrieb durchgeführt wurde.
1. Kontaktaufnahme mit der Studiengangskoordination BWL
Wenden Sie sich für die Prüfung auf Anrechnung mit folgenden Unterlagen an die Studiengangskoordination BWL (bwl-koordination@wiwiss.fu-berlin.de):
- Vom Betrieb unterzeichnete Tätigkeitsbeschreibung
- Nachweis über geleistete Arbeitsstunden (z.B. in Form eines Zeugnisses, eines Zwischenzeugnisses oder der ausgefüllten Praktikumsbescheinigung)
2. Inhaltliche und formale Prüfung
Die Studiengangskoordination führt die Prüfung auf Anrechnung durch. Ist die Tätigkeit anrechenbar, wird Ihr Antrag an den Career Service weitergeleitet.
3. Praktikumskolloquium
Anschließend belegen Sie ein Praktikumsmodul beim Career Service. Erst nach Abschluss des Moduls werden Ihnen die entsprechenden Leistungspunkte im Campus Management eingetragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Career Service.
Tätigkeiten vor Studienbeginn:
Haben Sie ein Praktikum bereits vor Studienbeginn an der FU Berlin vollständig abgeschlossen, ist das Belegen eines Praktikumsmoduls nicht erforderlich. Wenden Sie sich mit den benötigten Unterlagen aus Punkt 1 an die Studiengangskoordination. Bei positivem Ergebnis der Prüfung auf Anrechnung wird Ihre Tätigkeit direkt über ein Formular angerechnet.
