Anerkennung und Fachsemestereinstufung
Liebe Studierende,
auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Anrechnung von Leistungen sowie die Fachsemester-Einstufung. Dazu gehören insbesondere Hinweise zum Verfahren, zu den einzelnen Verfahrensschritten sowie wichtige Anmerkungen für die Antragstellung.
Bitte lesen Sie die Informationen sorgfältig durch und berücksichtigen Sie diese bei Ihrem Anliegen. Ihr Anrechnungsvorhaben senden Sie uns bitte, sofern vorhanden, von Ihrer FU-Benutzer*innen-E-Mail-Adresse (FUB-IT) zu.
Ihre BWL-Studiengangskoordination
1. Kontaktaufnahme mit der Studiengangskoordination BWL
Wenden Sie sich nach Erhalt der vorläufigen Zulassungsbestätigung unverzüglich mit den folgenden Dokumenten an die Studiengangskoordination BWL (bwl-koordination@wiwiss.fu-berlin.de):
- Vorläufiger Zulassungsbescheid der FU Berlin
- Offizielle Zeugnisse oder Leistungsübersichten aller bisherigen Leistungen (aller Studiengänge und Nebenhörerschaften)
- Offizielle Modulbeschreibungen der Module
- Ggf. Bescheinigungen über abgeschlossene Praktika
2. Fachliche Prüfung
Die Studiengangskoordination führt eine vorläufige Prüfung Ihrer abgeschlossenen Studienleistungen durch. Ab 24 anerkennungswürdigen ECTS wird Ihnen eine Fachsemestereinstufung ausgestellt.
Bitte beachten Sie: Sofern Sie in einem früheren Studium ein Modul endgültig nicht bestanden haben, welches im Pflichtbereich der FU Berlin anrechenbar ist, kann keine Fachsemestereinstufung ausgestellt werden.
3. Einreichen der Unterlagen
Senden Sie die Einstufung zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen für die Immatrikulation ein.
4. Immatrikulation
Nach der erfolgreichen Immatrikulation melden Sie sich erneut bei der Studiengangskoordination für die Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen.
Wenn Sie sich Module aus einem früheren Studium oder einer anderen Universität anerkennen lassen möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Beantragen Sie die Anerkennung von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium möglichst zu Beginn des Studiums (d. h. im ersten FU-Semester) und in einem Schritt.
- Reichen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung erst nach Abschluss aller Vorleistungen ein.
- Sollten Sie die Anerkennung einer erbrachten Leistung als Modul der FU Berlin in Erwägung ziehen, ist eine zusätzliche Anmeldung im Campus Management nicht erforderlich.
- Nach erfolgter Anerkennung ist ein nachträgliches Einreichen weiterer Leistungen nur in Ausnahmefällen möglich.
- Die selektive Anerkennung einzelner Leistungen ist nicht möglich. Es werden alle anerkennungswürdigen Leistungen anerkannt.
- Ab 30 anerkannten ECTS wirkt sich die Anerkennung auf die Streichpunktregelung aus, da ein Semester dazu gezählt wird.
1. Kontaktaufnahme mit der Studiengangskoordination BWL
Die Anerkennung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen anderer Hochschulen erfolgt über den Studiengangskoordinator Dr. Johann Voigtsberger.
Bitte wenden Sie sich mit folgenden Unterlagen an bwl-koordination@wiwiss.fu-berlin.de:
- Immatrikulationsbescheinigung der FU Berlin
- Offizielle Zeugnisse oder Leistungsübersichten aller bisherigen Leistungen (aller Studiengänge und Nebenhörerschaften)
- Offizielle Modulbeschreibungen (keine selbst-erstellten Übersichten), Syllabi oder Modulhandbücher
- Formlose Zuordnung Ihrer abgeschlossenen Module zu anerkennungsfähigen Modulen im Bachelor BWL der FU Berlin (auf Basis der Studien- und Prüfungsordnung)
- Hinweis: Übersichten möglicher Modulzuordnungen stellen wir nicht zur Verfügung.
2. Fachliche Prüfung
Die Studiengangskoordination führt eine Prüfung auf Anerkennung Ihrer abgeschlossenen Leistungen durch.
Kriterien für die Anerkennung eines Moduls:
- Ein Modul muss mindestens 4 ECTS im ABV-Bereich und 5 ECTS bei fachlichen Modulen umfassen.
- Die Module dürfen keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) aufweisen.
- Für die Anerkennung differenziert bewerteter Module der FU Berlin muss eine Note des abgeschlossenen Moduls vorliegen.
3. Anerkennungsformular
Sie erhalten ein Formular mit Ihren anerkennungswürdigen Leistungen, die Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen und anschließend an die Studiengangskoordination BWL zurücksenden.
4. Eintragung im Campus Management
Das Formular wird vom Studiengangskoordinator unterzeichnet und an das Prüfungsbüro weitergeleitet, welches die Leistungen sachlich prüft und im Campus Management einträgt. Erst nach der Eintragung im Campus Management wird die Anerkennung verbindlich.
Wenn Sie zum Studieren ins Ausland gehen (Erasmus, Direktaustausch, etc.) und sich dort erbrachte Prüfungsleistungen an der FU Berlin anerkennen lassen möchten, beachten Sie bitte folgenden Leitfaden
Allgemeines:
- Diese Schritte sind nicht für Kurse relevant, die Sie im Ausland belegen und nicht anerkennen lassen möchten.
- Sie müssen für diesen Prozess keinen direkten Kontakt zum Prüfungsbüro aufnehmen.
1. Formular ausfüllen
- Laden Sie unser Anerkennungsformular (Beiblatt zum OLA) herunter und füllen Sie es vollständig aus.
- Ordnen Sie nach jedem Kurs aus dem Ausland das Modul der Studien- und Prüfungsordnung zu, welches die höchste inhaltliche Überschneidung hat.
2. Fachliche Prüfung
- Reichen Sie den Syllabus (Kursbeschreibung, Inhalte, Leistungspunkte etc.) der im Ausland zu besuchenden Lehrveranstaltungen gesammelt bei der Studiengangskoordination BWL ein.
- Bitte achten Sie selbst darauf, dass der Workload (zeitl. Aufwand) Ihrer Kurse im Ausland mindestens 4 ECTS bei ABV-Modulen und mindestens 5 ECTS bei fachlichen Modulen entspricht.
- Werden Kurse mit weniger ECTS angeboten, ist eine Kombination von thematisch ähnlichen Modulen möglich.
- Sollte ein Modul mindestens 10 ECTS umfassen und thematisch die Inhalte zweier Module der FU abdecken, ist ggf. eine Anrechnung als zwei Module möglich.
3. Studium und Prüfungsleistungen im Ausland absolvieren
- Besuchen Sie die Veranstaltungen im Ausland und legen Sie die entsprechenden Prüfungen erfolgreich ab.
- Bitte teilen Sie uns frühzeitig mit, wenn sich im Ausland Änderungen an Ihrer Kursplanung ergeben (z. B. weil von Ihnen gewählte Kurse doch nicht angeboten werden). Reichen Sie ebenfalls Ihr angepasstes Learning Agreement und das Beiblatt zum OLA sowie die Modulbeschreibungen der geänderten Module ein.
4. Einreichung nach Rückkehr
Senden Sie folgende Unterlagen per E-Mail an an bwl-koordination@wiwiss.fu-berlin.de:
- Zeugnis bzw. Notenübersicht der ausländischen Universität ("Transcript of Records")
- Das ausgefüllte und von der Studiengangskoordination unterzeichnete Beiblatt zum OLA
- eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der FU Berlin
5. Anerkennung durch die Studiengangskoordination
- Die anerkannten Prüfungsleistungen sollten nach ungefähr drei Wochen in Ihrem Campus Management stehen.
- Ist dies nach circa einem Monat nicht der Fall, nehmen Sie gerne erneut mit uns Kontakt auf.
- Bitte berücksichtigen Sie auch, dass es zwischen den Semestern aufgrund vieler Anträge zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Viel Spaß im Ausland und eine gute Reise!
Eine Anrechnung Ihrer Tätigkeit während des Studiums erfolgt, wenn:
- Die von Ihnen ausgeführten Aufgaben einen praktischen Bezug zu den theoretischen Inhalten des BWL-Studiums aufweisen.
- Ihre geleisteten Arbeitsstunden die Mindestanzahl von insgesamt 120 Stunden umfassen (siehe Zuordnung der Arbeitsstunden zu ECTS).
- Ihre Tätigkeit nicht im elterlichen oder familären Betrieb durchgeführt wurde.
1. Kontaktaufnahme mit der Studiengangskoordination BWL
Wenden Sie sich für die Prüfung auf Anrechnung mit folgenden Unterlagen an die Studiengangskoordination BWL (bwl-koordination@wiwiss.fu-berlin.de):
- Vom Betrieb unterzeichnete Tätigkeitsbeschreibung
- Nachweis über geleistete Arbeitsstunden (z.B. in Form eines Zeugnisses, eines Zwischenzeugnisses oder der ausgefüllten Praktikumsbescheinigung)
2. Inhaltliche und formale Prüfung
Die Studiengangskoordination führt die Prüfung auf Anrechnung durch. Ist die Tätigkeit anrechenbar, wird Ihr Antrag an den Career Service weitergeleitet.
3. Praktikumskolloquium
Anschließend belegen Sie ein Praktikumsmodul beim Career Service. Erst nach Abschluss des Moduls werden Ihnen die entsprechenden Leistungspunkte im Campus Management eingetragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Career Service.
Tätigkeiten vor Studienbeginn:
Haben Sie ein Praktikum bereits vor Studienbeginn an der FU Berlin vollständig abgeschlossen, ist das Belegen eines Praktikumsmoduls nicht erforderlich. Wenden Sie sich mit den benötigten Unterlagen aus Punkt 1 an die Studiengangskoordination. Bei positivem Ergebnis der Prüfung auf Anrechnung wird Ihre Tätigkeit direkt über ein Formular angerechnet.
Abgeschlossene Ausbildungen mit Bezug zur Betriebswirtschaftslehre werden mit 15 ECTS im ABV-Bereich angerechnet.
1. Kontaktaufnahme mit der Studiengangskoordination BWL
Bitte wenden Sie sich zur Prüfung Ihrer Berufsausbildung mit den folgenden Unterlagen an die Studiengangskoordination (bwl-koordination@wiwiss.fu-berlin.de):
- Unterzeichneter Nachweis Ihres Ausbildungsbetriebes über den Abschluss Ihrer Ausbildung
- Abschlusszeugnis Ihrer Berufsschule oder Nachweis über Ihre bestandene Abschlussprüfung
2. Inhaltliche Prüfung
Die Studiengangskoordination prüft Ihre Aufgabenbereiche während der Ausbildug auf Anrechenbarkeit.
3. Anrechnung durch die Studiengangskoordination
Ihre abgeschlossene Berufsausbildung wird in ein Formular eingetragen und nach Ihrer Unterschrift vom Prüfungsbüro im Campus Management verbucht. Ein Praktikumsmodul müssen Sie nicht belegen.
