Gasthörer*innen sind Personen, die sich für bestimmte Themen interessieren, aber in keinen Studiengang eingeschrieben sind. Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Gasthörer*innen haben keinen Studierendenstatus und die Erbringung von Prüfungsleistungen ist nicht zulässig.
Als Nebenhörer*innen werden Studierende anderer Hochschulen verstanden, die an einzelnen Lehrveranstaltungen der Freien Universität Berlin teilnehmen möchten.
Aufgrund der hohen Auslastung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen als Gast- oder Nebenhörer*in grundsätzlich leider nichtmöglich.
Austauschstudierende, die an der Freien Universität Berlin und/oder am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft eingeschrieben sind, sind keine Gast- oder Neben- hörer*innen. Informationen zur Kursanmeldung für Austauschstudierende sind hier verfügbar.