Springe direkt zu Inhalt

Verarbeitung und Nutzung von Studierendendaten

Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Studierendendaten sind folgende Rechtsgrundlagen zu beachten:

  1. Berliner Hochschulgesetz, §6 und folgende
  2. Studentendatenverordnung
  3. Datenschutzsatzung der Freien Universität Berlin
  4. Grundlagen und Regelwerke zur IT-Sicherheit an der Freien Universität Berlin

Die Fachbereiche erhalten von der Studierendenverwaltung für jedes Semester Listen mit Studierendendaten. Die Verwendung und Weitergabe dieser Daten darf nur gemäß der oben genannten Rechtsgrundlagen erfolgen. Insbesondere gilt § 6 BerlHG, nach dem personenbezogene Daten nur erhoben und verarbeitet werden dürfen, soweit es zur Durchführung des Studiums, Forschung und Lehre erforderlich ist. Dies ist entsprechend nachzuweisen.

Die jeweiligen Termine für die Bereitstellung der Daten seitens der Studierendenverwaltung sind folgende:

Sommersemester:
01.04. erste Fassung, 01.05. Endstand

Wintersemester:
15.09. erste Fassung, 01.10. Zwischenstand, 01.11. vorläufiger Endstand

Bitte beachten Sie, dass ggf. auch im vorläufigen Endstand u.U. nicht alle Studierenden mit einer E-Mail-Adresse versehen sind. Dies ist der Fall, wenn Studierende sich nicht bei der Zedat registriert haben, wenn bspw. eine verspätete Immatrikulation erfolgte.

Anfragen bzgl. Studierendendaten stellen Sie bitte an das Dekanat zusammen mit einer konkreten Begründung gemäß der oben genannten Rechtsgrundlagen sowie der genauen Beschreibung, welche Daten benötigt werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Verarbeitung ausschließlich auf Systemen der Freien Universität erfolgen darf, welche den Sicherheitsrichtlinien der Freien Universität entsprechen.