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Wer kann die Bibliothek nutzen?

Die Bibliothek dient in erster Linie dem Studium, der Lehre und Forschung der Angehörigen der Freien Universität Berlin.

  • Für FU-Studierende gilt der Studierendenausweis (CampusCard) als Benutzungsausweis.
  • FU-Mitarbeitende ohne Benutzungsausweis können sich über das ZEDAT-Portal (siehe Punkt Bibliotheken) einen Bibliotheksausweis erzeugen.
  • Alle anderen Personen können an der Leihstelle einen Benutzungsausweis beantragen. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.