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Richtlinien für die Vergabe von Bachelor- und Masterarbeiten

Allgemeine Informationen zur Thematik von Abschlussarbeiten:

Die Professur betreut Fragestellungen aus den Bereichen:

  • M&As and Strategic Alliances
  • Buyer-Supplier Relationships
  • Corporate Misconduct
  • General Strategic Management

Nähere Informationen finden Sie hier: Beispiele für Bachelorarbeitsthemen

Form der Abschlussarbeit:

  • Literaturbasierte, Konzeptionelle & empirische (qualitativ & quantitativ) Arbeiten
  • Theoriegeleitete Praxisarbeiten sind möglich. Bitte bei der Bewerbung, falls vorhanden, entsprechende Kooperationspartner*innen mit aufführen.
  • Eigene Themenvorschläge können gerne mit eingebracht werden.
  • Eine Themenvergabe findet erst nach erfolgter Annahme an der Professur statt.

Abschlussarbeiten: können in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.

Allgemeine Anmeldevoraussetzungen:

Sollten Sie an einer Bachelorarbeit an unserer Professur interessiert sein (erste Präferenz), beachten Sie bitte folgende Punkte:

1. Bachelorstudierende laden sich hier das Anmeldeformular für eine Bachelorarbeit herunter.

2. Bitte reichen Sie das jeweilige Formular unter Berücksichtigung der oben angegebenen Anmeldefristen direkt an der Professur ein (Sekretariat Frau Birgit Algermissen unter ls-strategie@wiwiss.fu-berlin.de).

3. Setzen Sie aber bitte die Studiengangskoordination (studienkoord-bwl@wiwiss.fu-berlin.de) dabei in Kopie.

4. Legen Sie dem Formular bitte auch eine aktuelle Noten- bzw. Leistungsübersicht bei, die Sie bitte aus dem Campus Management selbst herunterladen.

Wichtige Anmeldevoraussetzung:

Die Teilnahme an einer Finalistenschulung in der wirtschaftswissenschaftlichen Bibliothek ist verpflichtend. Ein Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist bis zur Anmeldung der Arbeit zu erbringen.


Bewerbungsfristen:

Für das Wintersemester ist die Bewerbungsfrist der 15. Oktober.

Für das Sommersemester reichen Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 15. April bei uns ein.

Bis Ende Oktober bzw. Ende April erfolgt eine Zusage bzw. Absage schriftlich via Mail. Im Falle einer Zusage wird Ihre betreuende Person mit Ihnen einen ersten Gesprächstermin vereinbaren.


Bearbeitungszeitraum:

  • Beginn der Bachelor- und Masterarbeiten für alle Bachelor- und Masterand*innen im jeweiligen Winter- und Sommersemester immer in den ersten Wochen nach Semesterstart.
  • Den genauen Zeitpunkt der Anmeldung (Start der Bearbeitung) erfahren Sie im ersten Gesprächstermin nach Zusage eines Betreuungsplatzes.
  • Im ersten Gespräch mit der betreuenden Person besprechen Sie Ihre Aufgabenstellung und bekommen einführende Literaturhinweise an die Hand. Gemeinsam füllen Sie das offizielle Formular zur Anmeldung der Arbeit für das Prüfungsbüro aus und können sämtliche organisatorische Fragen klären.
  • Beim nächsten individuell vereinbarten Termin skizzieren Sie dann die Gliederung Ihrer Arbeit und erarbeiten Suchwörter für eine gezielte und systematische Literaturrecherche zur Besprechung mit Ihrer Betreuerin/ihrem Betreuer
  •  Für Studierende der Studien- und Prüfungsordnung vom 19.04.2017 beträgt die Abgabefrist 12 Wochen.

 

 Leitfaden für das wissenschaftliche Arbeiten

  • Laden Sie sich auch folgenden Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten auf Deutsch oder auf Englisch herunter und nutzen Sie diese Hilfestellung, um unserem Anspruch an Ihre Arbeit gerecht zu werden.

    Formatvorlagen:

  • Wir stellen auch ein Dokument mit den Formatvorlagen (English version) zur Verfügung, die Ihnen bei den formalen Aspekten der Arbeit helfen werden.

   Abgabetermin der Abschlussarbeit:

  • Zum fristgerechten Abgabetermin senden Sie Ihre Abschlussarbeit im PDF-Format per E-Mail bis 23.59 Uhr ans Prüfungsbüro.
  • Das genaue Abgabedatum finden Sie im Campus Management System.
  • Bitte achten Sie darauf, dass die Eidesstattliche Erklärung in der Datei enthalten und unterschrieben ist. Printversionen werden nicht mehr angenommen.

Im Krankheitsfall:

  • Im Krankheitsfall informieren Sie bitte das Prüfungsbüro und Ihre zuständige betreuende Person. Sie benötigen auf jeden Fall ein amtsärztliches Attest.