Zugangssatzung
Da es sich beim Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik der Freien Universität Berlin um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt, erfolgt die Zulassung auf Grundlage der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse und der daraus ermittelten Rangfolge. 80% der Plätze werden dabei durch das Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Gemäß diesem werden 51% dieser Plätze nach Noten und 49% durch 20-minütige Auswahlgespräche vergeben, siehe Zugangssatzung § 4 Abs. 3, 4 und 7. Die Vergabe der übrigen 20% richtet sich gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BerlHZG nach der Wartezeit. Bis zu 5% der Plätze werden nach § 10 Abs. 1 Satz 3 BerlHZG i.V.m. § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BerlHZG an jene Bewerberinnen und Bewerber, für die die Ablehnung des Zulassungsantrags eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, vergeben. Beachten Sie, dass die aktuellen Fassungen der dargestellten Gesetze maßgeblich sind.
Eine genaue Darstellung der Zugangsvoraussetzungen ist der folgenden Zugangssatzung zu entnehmen.
Formale Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sind an die Abteilung Bewerbung und Zulassung der FU Berlin zu richten. Sollten sich Unklarheiten bezüglich der fachlichen Voraussetzungen ergeben, können Sie einen der auf dieser Seiten aufgelisteten Ansprechpartner kontaktieren.