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Muss ich bei jedem Kurzbeleg eine Seitenanzahl angeben?

Bitte geben Sie bei allen wörtlichen und sinngemäßen Zitaten eine Seitenzahl im Kurzbeleg mit an, damit die Transparenz Ihrer Aussagen gewährleistet ist. Ausnahmen gelten für den Fall, dass Sie sich auf eine gesamte Studie beziehen. Zum Beispiel könnten Sie schreiben: "Die Ergebnisse von Müller (2024) stehen im Widerspruch zu den Ergebnissen von Meier (2023)."