Masterarbeiten
Masterarbeiten
Anmeldezeitraum
Die Anmeldung erfolgt jeweils zu Beginn des Semesters:
Sommersemester: 01.04. - 08.04.
Wintersemester: 01.10. - 08.10.
Anmeldevoraussetzungen und -verfahren
Voraussetzung: Erfolgreicher Abschluss des Moduls "Hauptseminar Empirische Steuerforschung“
- Sofern Sie alle Voraussetzungen (s. § 10 Abs. 2 SPO BWL) erfüllt haben, drucken Sie sich dieses Formular aus.
- Füllen Sie das Formular aus. Die Rangliste können Sie frei lassen.
- Geben Sie das ausgefüllte (aber noch nicht unterschriebene) Formular bitte innerhalb des Anmeldezeitraums im Sekretariat Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (Thielallee 73, Raum 105) ab, oder senden Sie es an Regina.Lohmann@fu-berlin.de.
Bearbeitungszeitraum von Masterarbeiten
Starttermine für die Bearbeitung der Masterarbeit:
Derzeit gibt es für Masterarbeiten an der Professur keine festen Bearbeitungstermine, so dass Sie zu Ihrem Wunschtermin (im Semester Ihrer Anmeldung) beginnen können. Vereinbaren Sie einen Termin in der Sprechstunde von Prof. Hundsdoerfer, wenn Sie die Arbeit beginnen möchten.
Thema
Die Themenfestlegung erfolgt auf der Grundlage Ihres Themenvorschlags. Das Thema muss im Bereich der empirischen/experimentellen Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre liegen.
In der Sprechstunde erfolgt auch die Themenfestlegung auf der Grundlage Ihres Vorschlags (wahlweise Ihres Research Proposals). Die Betreuung erfolgt durch Prof. Dr. Hundsdoerfer.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt nach der Studien- und Prüfungsordnung 2017 für den Masterstudiengang Finance, Accounting and Taxation 22 Wochen. Die Masterarbeit soll sich in Inhalt, Form und Umfang an Forschungspapieren orientieren.
Weitere Infos
Bitte geben Sie auch Ihre Datensätze (z.B. als .xlsx, .csv oder Stata-dta-files) sowie ihre Codes (z.B. Stata-do-files, R-scripts, R-Markdown o.ä.) ab. Ihre Ergebnisse müssen für Dritte replizierbar sein.
Ich ermutige alle KandidatInnen zur Nutzung von KI-Tools. Damit verbunden ist (wie generell bei wissenschaftlichen Arbeiten) die Frage, inwieweit die verwendeten Hilfsmittel die eigene Bearbeitung sinnvoll unterstützt haben und ob die zentralen Inhalte und Ergebnisse sicher beherrscht werden. Beachten Sie hierzu folgende Punkte:
- Mit der Arbeit müssen Sie eine KOGNITION-Erklärung (Download s.u.) über Ihre Nutzung von KI abgeben.
- Seit dem 1. Januar 2026 lade ich alle Kandidatinnen und Kandidaten nach der Erstellung meines vorläufigen Gutachtens zu einem kurzen Gespräch über die Arbeit ein. Das Gespräch ist keine Prüfung und wird nicht separat benotet; es dient vor allem dazu, offene Punkte zu klären und sicherzustellen, dass die schriftliche Bewertung auf einer belastbaren Grundlage erfolgt.
KOGNITION: Erklärung über die Nutzung generativer AI (zusammen mit der Abschlussarbeit abzugeben)





