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Bewerbung zum ersten Fachsemester

Studienbeginn: jedes Wintersemester

Bewerbungszeitraum: vom 15. April bis 31. Mai

Zulassungsvoraussetzungen

  • Grundvoraussetzung ist ein Bachelorabschluss in Volkswirtschaftslehre oder ein anderer gleichwertiger Hochschulabschluss.
  • Sie müssen mindestens 78 ECTS in Summe aus Volkswirtschaftslehre und quantitativen Methoden und davon mindestens 42 ECTS-Punkte in Volkswirtschaftslehre sowie 24 ECTS-Punkte in Quantitativen Methoden (Mathematik, Statistik oder Ökonometrie) erworben worden sein. Davon müssen mindestens 6 ECTS-Punkte in Ökonometrie nachgewiesen werden.
  • Wenn Sie einen Hochschulabschluss in Mathematik oder Physik haben, können Sie zum Studiengang zugelassen werden, wenn Sie mindestens 75 ECTS in Summe aus Volkswirtschaftslehre und quantitativen Methoden und davon mindestens 15 ECTS in Volkswirtschaftslehre und mindestens 50 ECTS in Quantitativen Methoden (Mathematik, Statistik oder Ökonometrie) nachweisen können.
  • Im Bewerbungsprozess muss das Selbstauskunftsformular (Anlage 2) aus der Zugangssatzung mit den Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen und Auswahlpunkten vollständig ausgefüllt eingereicht werden. 
  • Sprachnachweis in Englisch B2 GER, sofern Englisch nicht Muttersprache ist und der Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben wurde, in der Englisch Unterrichtssprache ist. Diese Voraussetzung erfüllt jeder, der 6 Jahre Schulenglisch durch sein deutsches Abiturzeugnis nachweisen kann. Ansonsten muss ein entsprechendes Zertifikat bei einer Sprachschule oder ähnlichen Einrichtung eingeholt werden. Welche Zertifikate akzeptiert werden, erfahren Sie hier.
  • Sprachnachweis in Deutsch (DSH), sofern Deutsch nicht Muttersprache ist und der Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben wurde, in der Deutsch Unterrichtssprache ist. Nähere Informationen zum Sprachnachweis in Deutsch finden Sie hier.

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Die notwendigen Unterlagen sind bei der Bewerbung vollständig einzureichen. Bitte beachten Sie, dass außer des Bachelorzeugnisses (s.u.) keine Dokumente nach dem 31. Mai eingereicht werden können!

Für den Fall, dass zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses der Bachelorabschluss noch nicht nachgewiesen werden kann, kann ersatzweise ein aktueller Leistungs- und Bewertungsnachweis vorgelegt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens 2/3 des Gesamtpensums an ECTS-Punkten erfolgreich absolviert worden sind (2/3-Bescheinigung, 120 ECTS-Punkte). Ihre Bewerbung geht mit dem aktuellen Leistungsstand in der Zulassungsverfahren ein. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen auch bei einer Bewerbung mittels 2/3-Bescheinigung vollständig erfüllt sein. Ihr vollständiger Abschluss muss bis zum Ende des ersten Mastersemesters beim Studierendenservice vorgelegt werden.

Hinweis für Bewerber mit einem Hochschulabschluss, der außerhalb des Europäischen Hochschulraumes erworben wurde

Sollten Sie sich mit einem Hochschulabschluss bewerben, den Sie außerhalb des Europäischen Hochschulraumes erworben haben und der Ihre Leistungen abweichend vom European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) wiedergibt, so ist zwingend zu beachten, dass Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Umrechnungsschlüssel Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen beilegen.

Den Umrechnungsschlüssel erhalten Sie von der zeugnisausstellenden Hochschule. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Studienleistungen im Rahmen des Auswahlprozesses durch die Freie Universität Berlin korrekt in das ECTS übertragen werden können.

Informationen zu Studiengebühren

Die Freie Universität Berlin erhebt – außer für weiterbildende Studienangebote und für die Gasthörerschaft –  keine Studiengebühren, sondern nur so genannte "Semestergebühren und -beiträge". Diese beinhalten unter anderem auch das Semesterticket. Nähere Informationen zu diesen Semestergebühren und -beiträgen finden Sie hier.

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