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Master of Science in Economics

School of Business and Economics

School of Business and Economics
Bildquelle: Svenja Miltner & Tom Günther

Übersicht



Einführung

Der Master in Economics ist ein klassischer Master der Volkswirtschaftslehre, der Ihnen viel Freiraum für die individuelle Studiengestaltung einräumt. Neben fortgeschrittenen theoretischen und empirischen Kenntnissen auf dem aktuellen Stand der internationalen Forschung vermittelt der Studiengang Schlüsselqualifikationen, die zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit und Kommunikation, zur kritischen Einordnung wissenschaftlicher Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigen. Absolvent*innen sollen in der Lage sein, einerseits in einzelnen Bereichen eigene Forschungsbeiträge zu leisten und andererseits für komplexe Probleme der volkswirtschaftlichen Praxis sachgerechte Lösungen zu entwickeln. Der Studiengang bietet zudem eine optimale Vorbereitung für eine Promotion in Volkswirtschaftslehre (siehe auch PhD-Fast-Track-Option).

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Studienaufbau

Der Masterstudiengang in Economics umfasst einen Pflichtbereich, einen umfangreichen Wahlpflichtbereich, sowie die abschließende Masterarbeit (für eine ausführliche Beschreibung siehe auch Studienaufbau).

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Zielgruppe und Bewerbung

Der Masterstudiengang Economics richtet sich an besonders leistungsstarke Studierende, die sich für eine vertiefende wissenschaftliche Ausbildung in der Volkswirtschaftslehre interessieren (für Informationen zur Bewerbung und Zulassung siehe Bewerbung).

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Berufliche Perspektiven

Absolvent*innen des Studienganges sind insbesondere für leitende, planende, analysierende und beratende Tätigkeiten mit volkswirtschaftlichem Bezug qualifiziert. Typische Bereiche sind beispielsweise nationale und internationale Organisationen, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, Verbände, Kammern und (nicht-) universitäre wissenschaftliche Einrichtungen.

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Bewerbung zum höheren Fachsemester

Sollten Sie bereits in einem Masterstudiengang immatrikuliert sein, können Sie sich auch zu einem höheren Fachsemester unseres Masterprogramms Economics bewerben. Diese Möglichkeit steht Ihnen sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester zur Verfügung.

Zulassungsvoraussetzungen und wichtige Informationen

  • Sie müssen bereits in einem anderen Masterstudiengang immatrikuliert sein. Als Nachweis fügen Sie Ihrer Online-Bewerbung bitte eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bei.
  • Ein Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule ist auch nach einer Studienunterbrechung möglich (inkl. Wiederaufnahme des Studiums).
  • Für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester im Master müssen zusätzlich zum regulären Bewerbungsverfahren folgende Unterlagen hochgeladen werden:
    • Offizielles Transkript aus dem bisherigen Masterstudium
    • Nachweis über Studienzeiten im Master
  • Es müssen anrechenbare Leistungen oder angemeldete Prüfungsleistungen aus einem Masterstudium vorliegen, die mindestens eine Einstufung ins 2. Fachsemester ermöglichen.
  • Sie dürfen noch keine abschlussrelevante Prüfungsleistung des MSc Economics "endgültig nicht bestanden" haben.
  • Eine Zulassung für höhere Fachsemester ist nur innerhalb der Regelstudienzeit von vier Semestern möglich.
  • Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist nicht möglich, wenn der zugrunde liegende Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen ist.
  • Zusätzlich müssen alle Zugangsvoraussetzungen für das 1. Fachsemester erfüllt sein:
    • Grundvoraussetzung ist ein Bachelorabschluss in Volkswirtschaftslehre oder ein anderer gleichwertiger Hochschulabschluss.
    • Im Rahmen dieses Abschlusses müssen mindestens 42 ECTS-Punkte in Volkswirtschaftslehre sowie 24 ECTS-Punkte in Quantitativen Methoden (Mathematik, Statistik oder Ökonometrie) erworben worden sein. Davon müssen mindestens 6 ECTS-Punkte in Ökonometrie nachgewiesen werden. (Siehe Selbstauskunftsformular)
    • Insgesamt müssen mindestens 78 ECTS-Punkte in Volkswirtschaftslehre und Quantitativen Methoden erworben worden sein. Leistungspunkte in Betriebswirtschaftslehre werden dabei nicht berücksichtigt.
    • Bei einem Hochschulabschluss in Mathematik oder Physik kann eine Zulassung erfolgen, wenn mindestens 15 ECTS-Punkte in Volkswirtschaftslehre und 50 ECTS-Punkte in Quantitativen Methoden nachgewiesen werden können.
    • Sprachnachweis in Englisch B2 GER. Welche Nachweise akzeptiert werden, erfahren Sie hier.
    • Sprachnachweis in Deutsch (DSH 2). Nähere Informationen zum Sprachnachweis in Deutsch finden Sie hier.
  • Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Die notwendigen Unterlagen sind bei der Bewerbung vollständig einzureichen. Bitte beachten Sie, dass keine Dokumente nach dem Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden können!

Bewerbungszeitraum

Hinweis für Bewerber mit einem Hochschulabschluss, der außerhalb des Europäischen Hochschulraumes erworben wurde

Sollten Sie sich mit einem Hochschulabschluss bewerben, den Sie außerhalb des Europäischen Hochschulraumes erworben haben und der Ihre Leistungen abweichend vom European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) wiedergibt, so ist zwingend zu beachten, dass Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Umrechnungsschlüssel Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen beilegen.

Den Umrechnungsschlüssel erhalten Sie von der zeugnisausstellenden Hochschule. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Studienleistungen im Rahmen des Auswahlprozesses durch die Freie Universität Berlin korrekt in das ECTS übertragen werden können.

Auswahlkriterien

Informationen über die Studienplatzvergabe für zulassungsbeschränkte höhere Semester finden Sie hier.

Informationen zu Studiengebühren

Die Freie Universität Berlin erhebt – außer für weiterbildende Studienangebote und für die Gasthörerschaft – keine Studiengebühren, sondern nur sogenannte "Semestergebühren und -beiträge". Diese beinhalten unter anderem auch das Semesterticket. Nähere Informationen zu diesen Semestergebühren und -beiträgen finden Sie hier.

Hier geht es zur Online-Bewerbung!

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Anerkennung von Modulen aus dem vorherigen Studium

Allgemeine Hinweise 

  • Für Anfragen immer die eigene FU Mail nutzen!
  • Frist & Umfang: Beantragen Sie die Anerkennung von Leistungen aus einem früheren Studium unverzüglich und gesammelt zu Beginn Ihres ersten FU-Semesters.
  • Ausnahme für offene Noten: Nur Kurse, die zum Zeitpunkt Ihres ersten Antrags noch nicht bewertet waren, dürfen Sie nachmelden (maximal bis zum Ende des ersten Studienjahres).
  • Kein Ersatz für FU-Module: Wenn Sie ein Modul bereits erfolgreich an der FU Berlin abgeschlossen haben, können Sie dieses nicht nachträglich durch eine externe Leistung aus einem früheren Studium ersetzen.
  • Keine Verbesserung vorheriger Leistungen: Bei der Anrechnung der Kurse nach Immatrikulation werden alle Kurse berücksichtigt, welche anrechnungsfähig sind. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist selektiv nur gute Leistungen anzuerkennen.

Anrechnung von Modulen

Senden Sie folgende Unterlagen an den Studienkoordinator per E-Mail an MScEconomics@wiwiss.fu-berlin.de:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von allen vorher eingeschriebenen Universitäten
  • Zeugnis bzw. Notenübersicht aller vorherigen Universitäten ("Transcript of Records")
  • Syllabi zu allen Kursen, die Sie anerkannt haben wollen. Bitte senden Sie uns keine Modulhandbücher.
  • Modulabgleich: Erstellen Sie eine tabellarische Übersicht, in der Sie Ihre bereits absolvierten Module den entsprechenden Modulen der Studien- und Prüfungsordnung (inkl. Zusatzsatzung) gegenüberstellen. 

Fachsemester-Einstufung: Sie erhalten von uns eine offizielle Fachsemestereinstufung. Diese müssen Sie zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen im Zulassungsbüro vorlegen.

0 - 24 LPs keine Einstufung in ein höheres Fachsemester
24 - 59 LPs Einstufung in das 2. Fachsemester
60 - 89 LPs Einstufung in das 3. Fachsemester
90 - 120 LPs Einstufung in das 4. Fachsemester 


Abschließende Anerkennung: Erst nach Ihrer erfolgreichen Immatrikulation erfolgt die finale Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen durch die Studiengangsbeauftragten.

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Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Allgemeine Hinweise

  • Achtung! Laut Wehrpflichtgesetz §3 Abs. 2 gilt seit 01.01.2026:
    "Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen."
  • Relevanz: Dieser Leitfaden gilt ausschließlich für Kurse, die Sie sich tatsächlich anrechnen lassen möchten. Freiwillig belegte Zusatzkurse ohne Anerkennungswunsch sind von diesem Prozess ausgenommen.
  • Zuständigkeit: Für die Anerkennung von Auslandsleistungen ist kein direkter Kontakt zum Prüfungsbüro erforderlich. Der gesamte Prozess läuft über die Modulverantwortlichen und die Studiengangskoordination.
  • Support: Sollten trotz dieses Leitfadens Fragen offenbleiben, wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination unter: MScEconomics@wiwiss.fu-berlin.de

1. Unterlagen und Modulzugehörigkeit

  • Modulabgleich: Ordnen Sie Ihre Auslandskurse eigenständig den Modulen der FU-Prüfungsordnung zu, die die größten inhaltlichen Überschneidungen haben: Studien- und Prüfungsordnung (inkl. Zusatzsatzung).

2. Fachliche Prüfung

2.1 Erasmus+ Programme

Schreiben Sie den Modulverantwortlichen an und reichen Sie unbedingt folgende Unterlagen ein:

  1. Detaillierte Leistungsübersicht, welche auch Fehlversuche beinhaltet, von der Freien Universität Berlin
  2. Vorausgefülltes OLA
  3. Syllabi aller Kurse, die von dieser Professur fachlich geprüft werden sollen.
  4. Exakte Zuordnung der fachlich zu prüfenden Kurse zu einem Modul der Studien- und Prüfungsordnung (inkl. Zusatzsatzung).
    • Ein Kurs muss mindestens 4 ECTS haben, um geprüft werden zu können.

Bei Kursänderungen müssen Sie erneut eine fachliche Prüfung durchführen lassen.

2.2 Keine Erasmus+-Programme (z. B. Direktaustausch)

Schreiben Sie den Modulverantwortlichen an und reichen Sie unbedingt folgende Unterlagen ein:

  1. Zeugnis bzw. Notenübersicht aller vorherigen Universitäten ("Transcript of Records").
  2. Syllabi aller Kurse, die von dieser Professur fachlich geprüft werden sollen.
  3. Exakte Zuordnung der fachlich zu prüfenden Kurse zu einem Modul der Studien- und Prüfungsordnung (inkl. Zusatzsatzung).
    • Ein Kurs muss mindestens einen Arbeitsaufwand von 120 Stunden (4 LP) haben, um geprüft werden zu können.

Bei Kursänderungen müssen Sie erneut eine fachliche Prüfung durchführen lassen.

3. Studium und Prüfungsleistungen im Ausland

  • Teilnahme & Abschluss: Besuchen Sie die gewählten Kurse vor Ort und legen Sie die entsprechenden Prüfungsleistungen erfolgreich ab.
  • Kursänderung: Sollte sich Ihre Kursplanung vor Ort ändern (z. B. wegen Kursausfällen), müssen Sie umgehend eine fachliche Prüfung der neuen Kurse durchführen lassen.
  • Frühzeitige Abstimmung: Nur durch eine rechtzeitige Kontaktaufnahme kann sichergestellt werden, dass auch neu gewählte Ersatzkurse später anerkannt werden können.

4. Einreichung nach Rückkehr

Senden Sie folgende Unterlagen nach Erhalt Ihrer Noten per E-Mail an MScEconomics@wiwiss.fu-berlin.de:

  1. Transcript of Records (Zeugnis bzw. Notenübersicht) der ausländischen Universität
  2. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anerkennungsformular
  3. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (FU Berlin)

Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail explizit an, welche erbrachten Prüfungsleistungen Sie tatsächlich anerkennen lassen möchten.

5. Anerkennung durch die Studiengangskoordination

  • Eintragung: Die anerkannten Leistungen sind in der Regel nach wenigen Tagen im Campus-Management sichtbar.
  • Nachfrage: Sollte der Eintrag nach 14 Tagen noch fehlen, kontaktieren Sie bitte die Studiengangskoordination.
  • Wartezeiten: Bitte planen Sie insbesondere in der vorlesungsfreien Zeit aufgrund des hohen Aufkommens längere Bearbeitungszeiten ein.

Viel Spaß im Ausland und eine gute Reise!

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Modulzuordnung

Juniorprofessur Andreas Asseyer

  • Applied Economic Theory (Bezug Spieltheorie/Informationsökonomie)

Juniorprofessur Philipp Bach

  • Methods in Empirical Economics (Bezug Machine Learning)

Professur Giacomo Corneo

  • Topics in Economic Theory (Bezug Public Economics)
  • Topics in Applied Economic Theory (Bezug Public Economics)
  • Topics in Applied Empirical Economics (Bezug Public Economics)
  • Topics in Economic Policy Analysis (Bezug Public Economics)

Professur Natalia Danzer

  • Applied Microeconometrics
  • Applied Empirical Economics
  • Applied Economic Policy Analysis (Bezug Labor, Evaluation, Policy oder Gender)
  • Knowledge Transfer

Professur Barbara Fritz

  • Area Studies in Economic Theory (Bezug Lateinamerika)
  • Area Studies in Empirical Economics (Bezug Lateinamerika)
  • Applied Economic Policy Analysis (Bezug Lateinamerika)
  • Area Studies in Economic Policy Analysis (Bezug Lateinamerika)
  • Topics in Applied Economic Policy Analysis (Bezug Lateinamerika)
  • Economic Area Studies (Bezug Lateinamerika)

Professur Theocharis Grigoriadis

  • Area Studies in Economic Theory (Bezug Osteuropa)
  • Area Studies in Empirical Economics (Bezug Osteuropa)
  • Area Studies in Economic Policy Analysis (Bezug Osteuropa)
  • Economic Area Studies (Bezug Osteuropa)

Professur Britta Gehrke

  • Macroeconomic Analysis
  • Methods in Economic Policy Analysis (Bezug Makroökonomie)
  • Advanced Empirical Economics (Bezug Makroökonomie)
  • Advanced Economic Policy Analysis (Bezug Makroökonomie)
  • Advanced Economic Theory (Bezug Makroökonomie)

Professur Jan Marcus

  • Methods in Empirical Economics (Bezug Kausalmethoden)
  • Topics in Statistical Methods
  • Topics in Empirical Economics
  • Topics in Applied Empirical Economics
  • Advanced Quantitative Economics
  • Advanced Statistical Methods

Professur Peter Mohr

  • Methods in Economic Theory (Bezug Verhaltensökonomik)
  • Topics in Economic Theory (Bezug Verhaltensökonomik)

Professur Dieter Nautz

  • Econometric Analysis
  • Methods in Empirical Economics (Bezug Zeitreihen)

Professur Anja Prummer

  • Microeconomic Analysis
  • Methods in Economic Theory (Bezug Mikroökonomie/Political Economy)
  • Topics in Economic Theory (Bezug Mikroökonomie/Political Economy)
  • Topics in Applied Economic Theory (Bezug Mikroökonomie/Political Economy)
  • Advanced Economic Theory (Bezug Mikroökonomie/Political Economy)

Professur Ronnie Schöb

  • Economics of the Welfare State
  • Optimal Taxation
  • International Public Economics
  • Applied Economic Theory (Bezug Behaviroal Public Economics)
  • Topics in Public Economics

Juniorprofessur Lars Winkelmann

  • Advanced Quantitative Economics

Professur Max Steinhardt

  • Area Studies in Empirical Economics (Bezug Nordamerika)
  • Area Studies in Economic Policy Analysis (Bezug Nordamerika)
  • Economic Area Studies (Bezug Nordamerika)

Studiengangskoordination/Ulrich Schneider

  • Law for Public Economists
  • Practical Methods for Public Economists
  • Area Studies in Empirical Economics (Kein Bezug zu Lateinamerika/Nordam./Osteuropa)
  • Area Studies in Economic Policy Analysis (Kein Bezug zu Lateinam./Nordam./Osteuropa)
  • Economic Area Studies (Kein Bezug zu Lateinamerika/Nordamerika/Osteuropa)
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Studienverlaufsplan und Kursplanung

Hinweise

Im Masterstudiengang Economics gibt es einen großen Wahlbereich, sodass Sie Ihr Studium nach Ihren individuellen Interessen gestalten können. Es gibt lediglich vier Pflichtmodule:

  • Microeconomic Analysis (empfohlen für das 1. Fachsemester)
  • Macroeconomic Analysis (empfohlen für das 1. Fachsemester)
  • Econometric Analysis (empfohlen für das 1. Fachsemester)
  • Academic Practice (begleitend zur Masterarbeit am Ende des Studiums)

Abgesehen von diesen Pflichtmodulen können Sie Ihre Lehrveranstaltungen aus dem Wahlpflichtbereich frei wählen, solange Sie am Ende die in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Leistungspunkte erreichen.

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FAQ

1. Wann muss ich die Anerkennung beantragen?

Die Anerkennung muss unverzüglich zu Beginn des Studiums, also im ersten FU-Semester, und in einem einzigen Antrag gestellt werden.

2. Kann ich Leistungen nachträglich anerkennen lassen?

Nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn Leistungen zum Zeitpunkt der ersten Anerkennung noch nicht bewertet waren, spätestens jedoch bis Ende des ersten Studienjahres.

3. Wie viele ECTS oder SWS muss eine Lehrveranstaltung haben, damit sie anerkannt wird?

Es müssen mindestens 4 ECTS erbracht worden sein, was in der Regel 2/3 der eigentlichen Punktzahl des jeweiligen Moduls entspricht.

4. Welche Unterlagen benötige ich für die Anerkennung?

Benötigt werden: Zulassungsbescheinigung, Notensammelbescheinigung auf Deutsch, Stoffgliederungen bzw. Inhaltsübersichten sowie die letzte Studienbuchseite mit Angabe der Hochschulsemester.

5. An wen wende ich mich für die Anerkennung?

Anfragen können per E-Mail an MScEconomics@wiwiss.fu-berlin.de gestellt werden.

6. Wie lasse ich Auslandsleistungen (z. B. Erasmus) anerkennen?

Dafür ist der jeweilige Fachprüfer zuständig. Es müssen Unterlagen zu Benotung, Inhalt, Dauer und Art der Prüfung vorgelegt werden.

7. Was gilt, wenn bereits per Learning Agreement eine Anerkennung zugesagt wurde?

Das Learning Agreement oder ein Ausdruck der entsprechenden E-Mail muss zur Sprechstunde mitgebracht werden.

8. Was zählt als "vorangegangenes Studium"?

Gemeint sind Studienleistungen von anderen Hochschulen oder aus einem früheren Studiengang unabhängig davon, ob dieser abgeschlossen wurde oder nicht.

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Beratung und Kontakt

Für Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Kontakt: MScEconomics@wiwiss.fu-berlin.de

Bei offenen Fragen oder Unklarheiten können Sie sich jederzeit gerne melden. Anfragen können per E-Mail an MScEconomics@wiwiss.fu-berlin.de gestellt werden, alternativ ist auch eine telefonische Kontaktaufnahme oder ein persönliches Gespräch möglich. Alle Anliegen werden schnellstmöglich bearbeitet und beantwortet, jedoch kann die Rückmeldung je nach Aufkommen einige Tage in Anspruch nehmen.

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