Welche Nachweise bezüglich der Englischkenntnisse sind erforderlich?
Englischkenntnisse mindestens der Niveaustufe B2 können am einfachsten durch das Abiturzeugnis nachgewiesen werden, falls aus diesem hervorgeht, dass mindestens sechs Jahre Schulenglisch absolviert worden sind oder alternativ ein Niveau von B2 GER ausgewiesen ist.
Alternativ können Sie ein Abiturzeugnis oder Abschlusszeugnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (Bachelor) einreichen, die in einem englischsprachigen Land (z. B. USA, GB, Australien, Neuseeland, Kanada oder Irland) erworben wurden.
Ebenso gilt ein Abschlusszeugnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (Bachelor), dessen Unterrichtssprache Englisch war (alle Module müssen komplett in Englisch unterrichtet worden sein - Nachweis ist erforderlich!).
Zudem können die Englischkenntnisse durch verschiedene Testergebnisse nachgewiesen werden.
Andere als die aufgeführten Nachweise können nicht anerkannt werden. Ein DAAD-Sprachzeugnis zählt nicht zu den anerkannten Englischtests! Auch eine Bestätigung der Hochschule oder die Teilnahme an Englischkursen genügen nicht als Nachweise!
Fortgeschrittene Englischkenntnisse sind nicht nur wegen des Auslandssemesters vonnöten, sondern auch weil die bedeutendsten wissenschaftlichen Aufsätze, von denen im Laufe des Studiums viele zu lesen sind, in englischsprachigen Journalen erscheinen.