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Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 GER oder höher

Diese Voraussetzung erfüllen Sie bereits, wenn durch Ihr deutsches Abiturzeugnis sechs Jahre Schulenglisch nachgewiesen werden. Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Abiturzeugnis können dieses nicht für den Nachweis verwenden. Ihre Englischkenntnisse sind insbesondere dann nachgewiesen, wenn Sie Ihr vorangegangenes Studium an einer Hochschule absolviert haben, an der Englisch Hauptunterrichtssprache ist.

Informationen zum Nachweis von Englischkenntnissen