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Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 GER oder höher

Bewerbende, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch erste Unterrichtssprache ist, haben Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie bereits, wenn durch Ihr deutsches Abiturzeugnis sechs Jahre Schulenglisch nachgewiesen werden kann.

Informationen zum Nachweis von Englischkenntnissen