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Nachweis von Leistungen in Volkswirtschaftslehre und quantitativen Methoden

Sie müssen mindestens 30 ECTS-Punkte in Volkswirtschaftslehre, mindestens 18 ECTS-Punkte in quantitativen Methoden (Mathematik, Statistik oder Ökonometrie) und mindestens 72 ECTS in der Summe aus beiden Bereichen nachweisen. Zudem müssen mindestens 6 ECTS in Veranstaltungen der theoretischen Mikroökonomie nachgewiesen werden. All diese Leistungen müssen im Rahmen vorangegangener berufsqualifizierender Studiengänge erworben worden sein. Diese Leistungen müssen zum Ende des Bewerbungszeitraums schriftlich vorliegen.

Fehlende Leistungen können weder nachgereicht noch nachgeholt werden.