Selbstauskunftsformular
Im Bewerbungsprozess muss das Selbstauskunftsformular (Anlage 2) aus der Zugangssatzung mit den Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen und Auswahlpunkten vollständig ausgefüllt eingereicht werden.
Im Bewerbungsprozess muss das Selbstauskunftsformular (Anlage 2) aus der Zugangssatzung mit den Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen und Auswahlpunkten vollständig ausgefüllt eingereicht werden.