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Wie kann ich mir Leistungen aus einem früheren Studium anrechnen lassen?

Die Anrechnung von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium ist innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme des Studiums mit der Studiengangskoordination zu besprechen und zu beantragen, siehe §11 der Studien- & Prüfungsordnung.