Springe direkt zu Inhalt

FAQ

Im Folgenden finden Sie einen Katalog an Fragen, die uns wiederholt gestellt wurden. Falls Sie auf Ihr Anliegen keine Antwort finden, wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.

Der Bewerbungszeitraum beginnt i.d.R. am 15. April und endet für jedes Wintersemester am 31. Mai. Beachten Sie, dass der unterschriebene Zulassungsantrag am Ablaufdatum in der Abteilung Bewerbung und Zulassung vorliegen muss. Zudem sollten Bewerber mit einem ausländischen Hochschulabschluss bereits Ende April bei uni-assist einen Antrag stellen, da die dortige Bearbeitungszeit bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann. Alle Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens sowie die Liste der dafür notwendigen Dokumente finden Sie hier
Alle Bewerber mit inländischem Hochschulabschluss bewerben sich hier bei der Freien Universität.
Bewerber mit einem ausländischem Hochschulabschluss bewerben sich hier über uni-assist.
Alle weitere Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens sowie die dafür benötigten Dokumente finden Sie hier
Es ist nicht vorgesehen ein Aufbaustudium durchzuführen sowie Kurse während des Masterstudiums nachzuholen. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist müssen alle erforderlichen Modulpunkte in vollem Umfang nachgewiesen werden. Fehlende Punkte können auch nicht durch Praxiserfahrungen ausgeglichen werden.
Weder Lebenslauf noch Motivationsschreiben oder Arbeitszeugnisse fließen in den Bewerbungsprozess mit ein. Entsprechend würden sie im Falle einer Einreichung nicht geprüft und sollten somit der Bewerbung nicht beigefügt werden.

Gegebenenfalls werden Kandidaten, die zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, im Laufe der Bewerbung aufgefordert diese nachzureichen.

Für den Studiengang selbst fallen keine Gebühren an. Es ist lediglich der Semesterbeitrag der Freien Universität Berlin zu entrichten, der derzeit ca. 300,- Euro beträgt und ein ÖPNV-Ticket beinhaltet.

Ja. Jeder Studierende sollte bereits eine Programmiersprache kennengelernt und zumindest kleinere Programmierprojekte umgesetzt haben. Für diejenigen, die in diesem Bereich Defizite aufweisen, wird es vor Beginn des Wintersemesters voraussichtlich einen Brückenkurs geben. 

Ja, es besteht die Möglichkeit sich die Kurse anrechnen zu lassen und somit gleich in ein höheres Semester eingestuft zu werden. Für die Anerkennung von bisher erbrachten Studienleistungen und die Einstufung in ein entsprechendes Fachsemester kontaktieren Sie vorab das entsprechende Prüfungsbüro .

Prinzipiell gestaltet sich der Wechsel wie folgt: Der Bewerber nimmt am allgemeinen Zulassungsverfahren teil, gibt jedoch ein höheres Fachsemester zur Einstufung an. Bei einer Zulassung muss dann geprüft werden, ob die bereits erbrachten Leistungen tatsächlich der Prüfungsordnung der FU entsprechen und eine Einstufung erfolgen kann. Dies übernimmt das Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung der FU Berlin

Falls die Bachelorarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, wird ein Nachweis der Anmeldung der Bachelorarbeit benötigt, aus welchem hervorgeht, dass das Thema einen Bezug zur Wirtschaftsinformatik besitzt. Darüber hinaus sollte ersichtlich sein, dass die Arbeit (und das Studium) vor Beginn des ersten Mastersemesters abgeschlossen sein wird. Zudem sind die Leistungspunkte anzugeben. Wenn dies im Rahmen der Bestätigung der Anmeldung nicht möglich ist, genügt die entsprechende Prüfungsordnung.

Ist aus dem Titel oder der Anmeldung der Arbeit nicht erkennbar, dass es sich um eine Bachelorarbeit der Wirtschaftsinformatik handelt, sollten weitere Dokumente, wie z.B. das Abstract und eine vorläufige Gliederung eingereicht werden.

Für die Immatrikulaton wird das Niveau DSH-2 vorausgesetzt. Auf dieser Seite erhalten Sie weitere Informationen bezüglich der Äquivalenz anderer Sprachzeugnisse.

Die Anrechnung von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium ist innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme des Studiums mit der Studiengangskoordination zu besprechen und zu beantragen, siehe §11 der Studien- & Prüfungsordnung.