FAQ
Im Folgenden finden Sie einen Katalog an Fragen, die uns wiederholt gestellt wurden. Falls Sie auf Ihr Anliegen keine Antwort finden, wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.
Bewerber mit einem ausländischem Hochschulabschluss bewerben sich hier über uni-assist.
Alle weitere Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens sowie die dafür benötigten Dokumente finden Sie hier.
Gegebenenfalls werden Kandidaten, die zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, im Laufe der Bewerbung aufgefordert diese nachzureichen.
Ja, es besteht die Möglichkeit sich die Kurse anrechnen zu lassen und somit gleich in ein höheres Semester eingestuft zu werden. Für die Anerkennung von bisher erbrachten Studienleistungen und die Einstufung in ein entsprechendes Fachsemester kontaktieren Sie vorab das entsprechende Prüfungsbüro .
Prinzipiell gestaltet sich der Wechsel wie folgt: Der Bewerber nimmt am allgemeinen Zulassungsverfahren teil, gibt jedoch ein höheres Fachsemester zur Einstufung an. Bei einer Zulassung muss dann geprüft werden, ob die bereits erbrachten Leistungen tatsächlich der Prüfungsordnung der FU entsprechen und eine Einstufung erfolgen kann. Dies übernimmt das Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung der FU Berlin.
Falls die Bachelorarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, wird ein Nachweis der Anmeldung der Bachelorarbeit benötigt, aus welchem hervorgeht, dass das Thema einen Bezug zur Wirtschaftsinformatik besitzt. Darüber hinaus sollte ersichtlich sein, dass die Arbeit (und das Studium) vor Beginn des ersten Mastersemesters abgeschlossen sein wird. Zudem sind die Leistungspunkte anzugeben. Wenn dies im Rahmen der Bestätigung der Anmeldung nicht möglich ist, genügt die entsprechende Prüfungsordnung.
Ist aus dem Titel oder der Anmeldung der Arbeit nicht erkennbar, dass es sich um eine Bachelorarbeit der Wirtschaftsinformatik handelt, sollten weitere Dokumente, wie z.B. das Abstract und eine vorläufige Gliederung eingereicht werden.
Die Anrechnung von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium ist innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme des Studiums mit der Studiengangskoordination zu besprechen und zu beantragen, siehe §11 der Studien- & Prüfungsordnung.