Dezentraler Wahlvorstand
Allgemeines
Der dezentrale Wahlvorstand ist zuständig für alle Wahlangelegenheiten am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft.
Vorsitzender
Prof. Dr. Andreas Eggert
Stellvertreter
Prof. Dr. Lars Winkelmann
Geschäftsstelle
Nadja Abraham
Telefon: +49 (0)30 838-524 71
Garystr. 21, 14195 Berlin
Aktuelle Bekanntmachungen des Dezentralen Wahlvorstandes:
Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses für die Neuwahl der nebenberuflichen Frauenbeauftragten und deren Stellvertreterin am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin
Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl der nebenberuflichen Frauenbeauftragten und deren Stellvertreterin am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin am 01. Februar 2023
Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses zur Neuwahl der Mitglieder desWahlgremiums für die Wahl der nebenberuflichen Frauenbeauftragten und Ihrer Stellvertreterin des FB Wirtschaftswissenschaftder Freien Universität Berlin am 18. Januar 2023
Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses zur Neuwahl aller Mitglieder desFachbereichsrates des FB Wirtschaftswissenschaftder Freien Universität Berlin am 18. Januar 2023
Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses zur Neuwahl der Mitglieder des Wahlgremiums für die Wahl der nebenberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterin des FB Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin am 18. Januar 2023
Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses zur Neuwahl aller Mitglieder des Fachbereichsrates des FB Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin am 18. Januar 2023
Bekanntmachung des Wahllokals zur Neuwahl der Mitglieder des Wahlgremiums der nebenberuflichen Frauenbeauftragten und Ihrer Stellvertreterin des FB Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin am 18. Januar 2023
Bekanntmachung des Wahllokals zur Neuwahl der Mitglieder desFachbereichsrates des FB Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin am 18. Januar 2023
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Neuwahl der nebenberuflichen Frauenbeauftragten und deren Stellvertreterin am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin am 01. Februar 2023
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und der Entscheidungen über die Nichtzulassung von Wahlvorschlägen zur Neuwahl des Wahlgremiums der nebenberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterin am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin am 18. Januar 2023
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und der Entscheidungen über die Nichtzulassung von
Wahlvorschlägen zur Neuwahl aller Mitglieder des Fachbereichsrates des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin am 18.Januar 2023
Bekanntmachungen über die Neuwahl der Mitglieder des Fachbereichrates am 18. Januar 2023
Bekanntmachungen über die Neuwahl der nebenberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterin am 01. Februar 2023
Bekanntmachung über die Neuwahl der Mitglieder des Wahlgremiums für die Wahl der nebenberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterin am 18. Januar 2023
Briefwahl
Die Briefwahl kann von*vom der Wahlberechtigten bis zum 12. Januar 2023, 12.00 Uhr, schriftlich beim Dezentralen Wahlvorstand beantragt werden; die Briefwahlunterlagen sind beim Dezentralen Wahlvorstand persönlich oder durch Bevollmächtigte, die eine Vollmacht vorzuweisen haben, abzuholen. Zur Gewährleistung einer zügigen Bearbeitung solcher Anträge bittet der Dezentrale Wahlvorstand die Antragsteller*innen im Antrag die Bezeichnung der Wahl, den Familiennamen, den Vornamen, die Mitgliedergruppe und den Hochschulbereich anzugeben. Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich ihren*seinen Stimmzettel, legt diesen in den Stimmzettelumschlag, klebt diesen zu und legt ihn zusammen mit dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Auf dem Wahlschein muss die*der Wahlberechtigte durch ihre*seine Unterschrift versichern, dass sie*er den Stimmzettel eigenhändig gekennzeichnet hat; anderenfalls ist der Stimmzettel ungültig. Der Wahlbrief muss bis zum Abschluss der Wahlhandlung, 18. Januar 2023, 15.00 Uhr, beim Dezentralen Wahlvorstand eingegangen sein oder während der Wahlhandlung bei der zuständigen Wahlleitung, also im Wahllokal, abgegeben werden. Der Zentrale Wahlvorstand empfiehlt die Versendung des Wahlbriefs mittels der Deutschen Post AG. Das Risiko der Postbeförderung trägt die*der Wahlberechtigte. Wird nach Abschluss der Wahlhandlung festgestellt, dass Wählende an Urnen- und Briefwahl teilgenommen haben, so wird nur die Urnenwahlstimme berücksichtigt. Die Briefwahlstimme wird nicht gewertet.
Antrage Briefwahl zur Neuwahl der Mitglieder des Fachbereichsrates