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Benutzungsordnung für Datenverarbeitungs-Systeme und -Räume

A. Allgemeines

 

1.   Der Servicebereich Datenverarbeitung (DV) des Fachbereich Wirtschaftswissenschaft betreibt und betreut die DV-Endgeräte des Fachbereichs. Eine Nutzung der DV-Ausstattung für kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet.

2.   Die Nutzung der DV-Ressourcen ist grundsätzlich nur für Mitglieder des Fachbereichs vorgesehen. Sie setzt eine gültige Benutzungserlaubnis voraus, welche bei der ZEDAT beantragt werden muss.

3.   Zur Gewährung eines möglichst reibungslosen Rechenbetriebs werden die zentralen und öffentlich zugänglichen DV-Systeme (Pools) von den zuständigen Mitarbeitern des Betreibers betreut. Der jeweils diensthabende Mitarbeiter regelt den Betrieb.

4.   Der Betreiber bietet den Nutzern DV-Beratung an.

 

B. Organisation

 

5.   Die Benutzungserlaubnis ist an den Antragsteller gebunden und nicht übertragbar. Die Weitergabe zugeteilter Benutzerkennungen/Passwörter an Dritte ist verboten. Im Falle der Weitergabe haftet derjenige Benutzer, dem die Benutzerkennungen zugeteilt sind.

6.   Benutzer dürfen nur Arbeitsplatzcomputer sowie die dazugehörenden Peripheriegeräte selbständig bedienen.

7.   Tritt eine Hardware- oder Software-Störung auf, so ist diese auf jeden Fall an die Betreiber (Nutzerservice) weiterzuleiten.

8.   Personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes dürfen auf bereitgestellten lokalen oder zentralen Datenträgern nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung gespeichert werden. Der Benutzer ist verpflichtet, vor der Einrichtung einer personenbezogenen Datei bei den Betreibern einen entsprechenden Antrag zu stellen sowie während der Datenspeicherung die gesetzlichen Vorschriften zu beachten (Landesdatenschutzgesetz, Bundesdatenschutzgesetz,....). Das Einverständnis der zuständigen Datenschutzbeauftragten ist ebenfalls einzuholen und nachzuweisen.

9.   Für Schäden sowie eventuelle Datenverluste, die durch die Nutzung der DV-Systeme des Betreibers entstehen können, wird keine Haftung übernommen.

 

C.  Belegung der zentralen DV-Systeme

 

10.  Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (Hardware und Software) haben Vorrang und können in dringenden Fällen auch ohne vorherige Mitteilung durchgeführt werden.

11.  Vorangemeldete Veranstaltungen mit Bedarf an DV-Kapazitäten haben gegenüber allen anderen Benutzern Vorrang.

 

D.  Ordnung

 

12.  In allen DV-Räumen ist das RAUCHEN VERBOTEN, ebenso der Verzehr von Speisen und Getränken sowie die Handy-Nutzung.

13.  Türen und Fenster von klimatisierten Räumen sind stets geschlossen zu halten. Alle DV-Räume sind in ordentlichem Zustand zu verlassen. Jeder Benutzer ist verpflichtet, mit den DV-Geräten sorgfältig umzugehen.

14.  Störungen dürfen nicht eigenmächtig beseitigt werden. Bei Schäden durch unsachgemäßes Hantieren kann die FU Schadensersatzansprüche geltend machen.

15.  Das Manipulieren an der Hardware, das Kopieren und die Weitergabe von Programmen, die von den Betreibern zur Verfügung gestellt werden, ist nicht gestattet. Der Einsatz von Hard- und Software, welche die Verfügbarkeit und Integrität der DV-Systeme gefährden können (z.B. Virenprogramme, Netzsoftware, Hackersoftware etc.) ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können zu Schadensersatzansprüchen seitens der FU führen.

16.  Benutzer der öffentlich zugänglichen Pools und zentralen DV-Systeme des Fachbereichs sind verpflichtet, nach Aufforderung den Betreibern Auskunft über die Art ihrer DV-Vorhaben zu erteilen.

17.  Den Anweisungen der Mitarbeiter des Betreibers ist Folge zu leisten.

18.  Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann die Benutzungserlaubnis entzogen werden.

 

 

Freie Universität Berlin, FB Wirtschaftswissenschaft

Servicebereich Datenverarbeitung

Garystraße 21, D-14195 Berlin

Tel.: (030) 838-53241, Fax: (030) 838-52800

E-Mail: service@wiwiss.fu-berlin.de

01 Januar 2008