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Mitarbeiterfotos - Anforderungen wirksamer Einwilligung

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist gute gängige Praxis an der Freien Universität Berlin, Bilder von Mitarbeitern nicht ohne ihre Einwilligung im Internet zu veröffentlichen; auf diese Weise wird die Freie Universität Berlin den Rechten ihrer Mitarbeiter, hier ihrem Recht am eigenen Bild gemäß §§ 22,23 KunstUrhG, gerecht.

Eine Einwilligung kann selbstverständlich nur wirksam sein, wenn die oder der Einwilligende wissen, worin sie einwilligen. Bei Veröffentlichungen von Fotos im Netz gehört hierzu die Information darüber, dass heute ein Foto als Ausgangspunkt einer Suche nach Informationen über Personen im Netz  ausreicht. Hier erinnere ich an die "Facebook-Gesichtserkennung".

Bitte informieren Sie in Ihrem Bereich über die Notwendigkeit einer entsprechenden Ergänzung der verwendeten Einwilligungserklärungen.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Pahlen-Brandt

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Freie Universität Berlin

Ingrid Pahlen-Brandt

Grunewaldstraße 34a

12165 Berlin

Telefon: 030 838 53636

Telefax: 030 838 51294

E-Mail: pahlen@zedat.fu-berlin.de