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Hinweise zur Rechtslage bzgl. des Urheberrechts

Bitte beachten Sie diese aktuellen Hinweise des Rechtsamt in Bezug auf die Nutzung von Fotos im Rahmen der sog. Creativ Commons Lizenz (CC): Schreiben des Rechtsamt vom 19.07.2016.

Aus gegebenen Anlaß teilt das Rechtsamt folgendes im Bezug auf die Verwendung von Medien mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen eine Zahlungsaufforderung der britischen Firma Getty Images u.a. gegenüber Einrichtungen der FU Berlin zum Anlass, auf folgende Rechtslage hinzuweisen:

Fotografien - auch digitale - sind urheberrechtlich gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 und § 72 Urheberrechtsgesetz geschützt. Es ist daher ohne ausdrückliche Zustimmung des Berechtigten rechtlich unzulässig, Fotos für universitäre Zwecke zu verwenden. Dabei kann auch aus der Tatsache, dass Fotos im Internet veröffentlicht wurden, nicht eine stillschweigende Zustimmung zur Verwendung der Fotos für universitäre Zwecke abgeleitet werden.

Werden Fotos für die FU Berlin verwandt, ist daher darauf zu achten, dass diese Zustimmung des Berechtigten vorliegt und zu Nachweiszwecken auch schriftlich dokumentiert wurde. Auch in den Fällen, in denen uns Fotos von dritten Personen oder Einrichtungen, zum Beispiel von Kooperationspartnern, zur Verfügung gestellt werden, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Berechtigten, dass die Fotos zu den jeweiligen universitären Zwecken verwandt werden dürfen.

 In der o. g. Angelegenheit wurde für die Nutzung eines Fotos ein Betrag in Höhe von ca. 900 € gefordert. Obwohl wir das Foto von einer öffentlichen Institution zur Nutzung erhalten hatten musste ein - nach Verhandeln reduzierter  -Betrag gezahlt werden. Denn mit der öffentlichen Institution gab es keinerlei schriftliche Vereinbarung über die Nutzung des Fotos durch die FU Berlin, so dass der Betrag von der betroffenen Einrichtung der FU Berlin aufgebracht werden musste.

Dieses Beispiel zeigt, dass die Kosten, die aus einer unberechtigten Verwendung eines Fotos resultieren können, zum Teil nicht unerheblich sind und dass auch der Erwerb des Bildes von einer anderen öffentlichen Einrichtung keinen Schutz darstellt.

Wir bitten Sie daher, Ihre Bereiche entsprechend zu informieren und darauf hinzuwirken, dass insbesondere die Mitarbeiter, die mit der Gestaltung der Webpräsenz der FU Berlin befasst sind, vor der Verwendung eines Fotos die entsprechende Berechtigung überprüfen.

 Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Rechtsamt.

Weitere Hinweise: