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Bewerbung & Zulassung

Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über das Bewerbungsprozedere gegeben werden. Eine Bewerbung ist grundsätzlich nur innerhalb des Bewerbungszeitraums möglich. Außerdem werden nur vollständige Anträge von der Zulassungsstelle bearbeitet!

Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie alle rechtlichen Zulassungskriterien erfüllen. Eine kurze Zusammenfassung derselben, sowie ergänzende Informationen finden Sie im Folgenden. Diese Darstellung sollte eine eingehende Beschäftigung mit der Zugangssatzung allerdings keinesfalls ersetzen! In fachlicher Hinsicht gehen wir bei Antritt des Masterstudiums von einem angemessenen Kenntnisstand aus, der ggf. durch das im Reader angegebene Literaturstudium nachzuholen ist.

  • Informationen zum Bewerbungsprozess erhalten Sie hier.

Studienbeginn: jedes Wintersemester

Bewerbungszeitraum: 15.04.2024 - 31.05.2024 (Ein Nachreichen von Unterlagen ist nicht zulässig, mit einem Bescheid können Sie ab Mitte/Ende Juli rechnen)

Studiensprache: hauptsächlich Deutsch, einzelne Module in englischer Sprache

Gebühren: keine Teilnahmegebühren, aber allgemeine Semestergebühren/-beiträge (ca. 312€)

Zulassungsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen gem. § 3 Abs. 1 Zulassungssatzung
(ab Wintersemester 2015/16)

Zulassungs-

voraussetzung

Nachweis bei der Bewerbung

Bachelor-Abschluss in Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften

oder

ein äquivalenter ausländischer Hochschulabschluss

(im Umfang von mind. 180 ECTS Leistungspunkten)

Abschlusszeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

Oder, sofern dieses noch nicht vorliegt, genügt das Transcript of Records mit einer aktuellen Noten- und Kursübersicht sowie der vorläufigen Durchschnittsnote.

(Hinweis: Die Freie Universität Berlin berechnet keine Gesamtnote aus Einzelnoten für Sie!)

An der Freien Universität Berlin immatrikulierte Studierende können statt des Transcript of Records eine Bescheinigung des für ihren Studiengang zuständigen Prüfungsbüros einreichen, aus der der aktuelle Leistungsstand sowie die vorläufige Gesamtnote hervorgehen.

Grundsätzlich gilt, dass die im Bachelorstudiengang zu erbringenden Leistungen für jeden Studienbestandteil vollständig und erfolgreich abgeschlossen sein müssen, aber ggf. erst zwei Drittel bescheinigt sein müssen.

ECTS die im Transcript of Records oder dem Abschlusszeugnis enthalten sein müssen:

1. mind. 40 ECTS Punkte in Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften:

→ aus den folgenden Bereichen:

  • Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

  • Finanzierung

  • Finanzwissenschaft

  • Interne/externe Unternehmensrechnung

  • Fachbezogene Rechtsgebiete (z.B. Handelsrecht, Gesellschaftsrecht)

2. mind. 18 ECTS-Punkte aus den folgenden Bereichen:

  • Mathematik (mindestens 6 ECTS)

  • Statistik/Ökonometrie (mindestens 6 ECTS)

  • Wirtschaftsinformatik

davon mindestens 12 ECTS in Grundlagen der Mathematik und Statistik. Die 12 ECTS müssen in reinen Mathematik- oder Statistikkursen erbracht worden sein.

3. mindestens 5 ECTS in Mikroökonomie


Eine befristete Zulassung kann vorgenommen werden, wenn die erforderlichen Punkte bis zum Abschluss erbracht werden können. Die Zulassung ist demnach so lange befristet, bis die endgültige Erfüllung der Voraussetzungen aus § 2 Abs. 1 VergS (d.h. Nachweis der ggf. fehlenden ECTS-Punkte) nachgewiesen wird.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen mind. 5 ECTS in Mikroökonomie und 18 ECTS in quantitativen Methoden insgesamt abgeschlossen sein. Weiterhin müssen Sie bereits 30 von den geforderten 45 ECTS in FACTS Fächern und insgesamt 12 ECTS in Mathematik/Statistikkursen erworben haben.

Nachweis der Fähigkeit, Themen aus dem Bereich der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaft unter Anleitung nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten zu können

Der Nachweis muss durch die Abschlussarbeit zum Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (i. d. R. Bachelorarbeit) erbracht werden, in der ein wirtschaftswissenschaftliches Thema mit wissenschaftlichen Methoden bearbeitet wurde (z.B. empirisch, experimentell, modelltheoretische).

Sollte die Abschlussarbeit bis zum 31.05. noch nicht vorliegen muss alternativ eine umfangreiche Seminararbeit (mind. 15 Seiten!) eingereicht werden. Außerdem ist in diesem Fall die Themenbestätigung und Anmeldung zur Bachelorarbeit einzureichen.

Sowohl die Bachelorarbeit als auch die Seminararbeit sind ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Arbeit Angaben zu Lehrstuhl und Betreuer enthalten muss!

Sprachnachweis

Die Nachweispflicht betrifft Studierende deren Muttersprache nicht Deutsch bzw. Englisch ist und die das Erststudium in einer anderen als der deutschen bzw. englischen Sprache absolviert haben.

1. Englischnachweis :

Gefordert ist das Sprachniveau B2 GER. Dies entspricht dem Kenntnisstand, der in sechs Jahren Schulunterricht an deutschen Schulen normalerweise vermittelt wird. Ein deutsches Abiturzeugnis mit entsprechendem Vermerk reicht demnach aus.

Äquivalent wäre auch ein Abiturzeugnis aus einem englischsprachigen Land (z. B. USA, GB, Australien, Neuseeland, Kanada oder Irland aber auch aus den Niederlanden oder Skandinavien).

Im Übrigen wäre ein TOEFL oder vergleichbarer Test abzulegen. Die Äquivalenzliste mit den erforderlichen Mindestpunktzahlen wird von der zentralen Zulassungsstelle herausgegeben.

(Ein DAAD-Sprachzeugnis zählt nicht zu den anerkannten Englischtests! Auch eine Bestätigung der Hochschule oder die Teilnahme an Englischkursen genügen nicht als Nachweis!)

2. Deutschnachweis :

Den Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse haben alle ausländischen Studierenden zu erbringen. Ausländischer Studierender ist, wer weder die deutsche Staatsbürgerschaft hat, noch sein Erststudium in Deutschland absolviert hat. Ausnahmen werden gemacht bei Studenten aus den Niederlanden, Belgien, Österreich, der Schweiz und Skandinavien.

Es gilt die Äquivalenzliste der zentralen Zulassungsstelle. Relevant sind die Informationen zum Mindestniveau für die IMMATRIKULATION zum Fachstudium

HINWEIS

Unterlagen die über die geforderten Unterlagen hinaus gehen, werden keiner Prüfung unterzogen und werden bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt! (z.B. Lebensläufe, Motivationsschreiben, Praktikabescheinigungen, etc.)  

Unter folgendem Link haben FACTS - Interessenten die Möglichkeit einen Self-Assessment Test durchzuführen. Sie können sich so selbst ein Bild davon machen, ob Sie das erforderliche Grundwissen für den Studiengang mitbringen oder ob es Bereiche gibt, bei denen Sie Ihre Kenntnisse auffrischen müssten, wenn Sie sich um einen Studienplatz bewerben. Die Teilnahme an dem Test ist nicht obligatorisch.

Literatur für eine entsprechende Vorbereitung finden Sie hier.

Bei einer Bewerbung zum höheren Fachsemester sind neben den obligatorischen Erfordernissen unter 1) bis 4) weitere Kriterien zu erfüllen. So sind mit jedem höheren Fachsemester mindestens 24 ECTS-Punkte in einem bereits begonnenen Masterstudium nachzuweisen, die im Programm des FACTS-Master angerechnet werden können. Bei einer Bewerbung zum 2. (bzw. 3.) Fachsemester müssen somit mind. 24 (bzw. 48) ECTS-Punkte in einem Masterstudium bestanden worden sein. Der entsprechende Nachweis ist innerhalb der Bewerbungsfrist (1.1. - 15.2. für das SS bzw. 01.07. - 15.08. für das WS) zu führen. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist ist zumindest eine verbindliche autorisierte Klausuranmeldung zu belegen. Auch sind (möglichst detaillierte) Kursbeschreibungen beizufügen; es sind nur Kurse anrechenbar, die dem im FACTS-Master angebotenen Kursen (siehe hierzu die Modulbeschreibungen in der StO/PO) inhaltlich grundsätzlich entsprechen. Diese Feststellung erfolgt durch eine Einzelfallprüfung.