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Kontakt und FAQ

Ansprechpartner

Prof. Dr. Jochen Bigus

- Studiengangskoordinator -

Frau Ksenia Dmitrienko

- Assistentin des Studiengangskoordinators -

Alle weiteren Auskünfte und Informationen zum FACTS-Masterstudiengang werden wegen sehr knapper Personalressourcen ausschließlich per E-Mail von Frau Dmitrienko gegeben!

Thielallee 73
D - 14195 Berlin

E-Mail: factsmaster@wiwiss.fu-berlin.de

FAQs

  1. Wie lange dauert das Masterstudium?
  2. Welchen Abschluss kann ich erlangen?
  3. Welche Qualifikationen muss ich mitbringen?
  4. Welche Sprachnachweise muss ich erbringen und welche Nachweise reichen dafür?
  5. Muss ich ein Auslandssemester absolvieren?
  6. Kann ich meine Bachelorarbeit auch in elektronischer Form einreichen?
  7. Muss ich mich online oder auf dem Postweg bewerben? Wo muss ich meine Bewerbungsunterlagen hinschicken?
  8. Wer ist „ausländischer Studierender“?
  9. Kann ich ein Motivationsschreiben beifügen?
  10. Ist die Teilnahme am Master-Programm gebührenpflichtig?
  11. Wie viele Plätze gibt es pro Jahr?

1. Wie lange dauert das Masterstudium?

Das Masterstudium dauert insgesamt zwei Jahre (vier Semester). Der Studiengang sieht vor, das dritte Semester an einer Ausländischen Partneruni zu verbringen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Im Teilzeitstudium dauert der Master vier Jahre (acht Semester). 

2.Welchen Abschluss kann ich erlangen?

Der Studiengang wird dem Abschluss „Master of Science“ beendet.

3.Welche Qualifikationen muss ich mitbringen?

Informationen zum Anforderungsprofil des FACTS-Masters finden Sie im Abschnitt Bewerbung & Zulassung.

4.Welche Sprachnachweise muss ich erbringen und welche Nachweise reichen dafür?

Englischkenntnisse Niveau B2 sind (alternativ) nachzuweisen durch

  • sechs Jahre Englischunterricht in der Schule (wenn Sprachniveau auf dem Zeugnis nicht ausgewiesen ist)
  • IELTS 5.0
  • Cambridge Examinations:
    First Certificate (FCE)
    Advanced (CAE)
    Proficiency (CPE)
  • TOEFL: Paper 500 oder Computer 170 oder Internet 80
  • UNIcert® II

Stand: August 2016, aktuelle Informationen finden Sie auf den zentralen Seiten der FU.

Deutschkenntnisse sind nachzuweisen durch (alternativ):

  • TestDaF Niveau 4 in allen vier Teilprüfungen oder
  • einem Äquivalent.
  • Sollte keines dieser Zeugnisse vorliegen, ist eine Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) obligatorisch. Eine Teilnahme an der DSH ist nur nach einer schriftlichen Einladung von der Universität möglich. Für die Immatrikulation wird das Niveau DSH-2 verlangt. Ausnahme: Das Studium der Deutschen Philologie (Bachelor-Kernfach und Modulangebote sowie Masterstudium) setzt das TestDaF-Niveau 5 (TDN5) in allen vier Teilprüfungen bzw. das Niveau DSH-3 voraus. Informationen zu den Terminen sowie ein Beispieltest sind auf der Seite des Sprachenzentrums der FU erhältlich.

Stand: August 2016, aktuelle Informationen finden Sie auf den zentralen Seiten der FU.

5.Muss ich ein Auslandssemester absolvieren?

Das Absolvieren eines Semesters im Ausland wird empfohlen und ist im Studienverlaufsplan vorgesehen. Dies ist jedoch nicht zwingend. Es können auch weiterhin Module des Masterprogramms an der FU belegt werden. Diese sind dann aber auch zum Teil in englischer Sprache zu absolvieren. Näheres ist mit der Studienberatung abzusprechen.

6.Kann ich meine Bachelorarbeit in elektronischer Form einreichen?

Bei einer Bewerbung für den FACTS-Master muss die Abschlussarbeit in elektronischer Form eingereicht werden, zum Beispiel als pdf-Datei. Arbeiten, die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen autorisiert übersetzt werden.

7. Muss ich mich online oder auf dem Postweg bewerben? Wo muss ich meine Bewerbungsunterlagen hinschicken?

Die Bewerbung erfolgt generell (d.h. bei deutschen Studierenden mit deutschem oder ausländischem Studienabschluss oder ausländischen Studierenden mit deutschem Hochschulabschluss) zentral über die Zulassungsstelle der FU (Ausnahme: ausländische Bewerber s.u.) mit Hilfe des Online-Bewerbungsformulars.

Ausländische Bewerber (d.h. Bewerbung ohne deutsche Staatsbürgerschaft und ohne deutschen Hochschulabschluss, s. Frage 8) bewerben sich über uni-assist. Uni-assist prüft, ob die Bewerbung den formalen Voraussetzungen entspricht (Die Zulassungsvoraussetzungen gelten entsprechend). Über die Zulassung entscheidet die Freie Universität Berlin. Das Online Bewerbungsformular, Informationen über die Bewerbungsadresse, den Ablauf der Bewerbung und zur Höhe des Entgelts finden Sie auf den Webseiten von uni-assist.

8.Wer ist „ausländischer Studierender“?

Ausländischer Studierender ist, wer

  • keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und
  • keinen deutschen Hochschulabschluss gemacht hat.

Alle anderen Studierende, d.h.

  • deutsche Staatsbürger mit ausländischem Hochschulabschluss oder
  • nicht-deutsche Staatsbürger mit deutschem Hochschulabschluss zählen als inländische Studierende.

9.Kann ich ein Motivationsschreiben beifügen?

Ein Motivationsschreiben wird bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt und wir bitten Sie daher, davon Abstand zu nehmen. Gleiches gilt für Lebensläufe und Praktikabescheinigungen.

10.Ist die Teilnahme am Master-Programm gebührenpflichtig?

Der Master ist studiengebührenfrei.

Es fallen lediglich Verwaltungsgebühren und die Gebühren für das Semesterticket der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) an. Derzeit beläuft sich der Betrag auf ca. 313,- EUR pro Semester.

11.Wie viele Plätze gibt es pro Jahr?

Im Masterstudiengang sind jedes Jahr ca. 40 Plätze zu vergeben.

Haftungsausschluss: Diese Angaben sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich der Orientierung.