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Masterarbeit am Department Wirtschaftsinformatik

Die Masterarbeit soll den Nachweis darüber erbringen, dass die Studentin bzw. der Student dazu befähigt ist, eine Fragestellung aus dem Bereich der Wirtschaftsinformatik mit wissenschaftlichen Methoden eigenständig zu bearbeiten.

Voraussetzung für die Anmeldung der Masterarbeit einer/eines immatrikulierten Studierenden ist ein Nachweis von mindestens 60 LP, die innerhalb der Module gemäß Studienordnung erbracht wurden. Die Bearbeitungsfrist ist auf 23 Wochen ab Ausgabe des Themas festgesetzt. Der Umfang der Masterarbeit soll sich auf ca. 20.000 Worte belaufen.

Nach fristgerechter und erfolgreicher Bewerbung zur Masterarbeit erfolgt die individuelle Absprache und Konkretisierung des Themas mit der/dem jeweiligen Betreuer/innen. Sollten Betreuer/innen ausgewählt werden, die nicht dem Department Wirtschaftsinformatik angehören, ist vor der Anmeldung des Themas beim Prüfungsausschuss die Zustimmung einer Professorin oder eines Professors des Department Wirtschaftsinformatik einzuholen, der/die dann üblicherweise auch als Zweitgutachter/in fugiert. Weitere Formalien bezüglich der Masterarbeit können in der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik nachgelesen werden.

Für das Anmeldeverfahren und die Organisation der Arbeiten gelten die folgenden Regelungen:

Bewerbung & Anmeldung

Bewerbung

Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, finden Sie hier das Formular zur Anmeldung der Masterarbeit. Füllen Sie dieses zunächst nur mit Ihren persönlichen Angaben aus und geben Sie die Rangfolge Ihrer Prioritäten bzgl. der Betreuerin/ des Betreuers an. Bitte achten Sie darauf, dass Sie mehrere Professuren des gleichen Departments angeben. Weiterhin sollten Sie einen initialen Themenvorschlag mit einreichen. Übersenden Sie anschließend das ausgefüllte Dokument auf elektronischen Wege an die Professur Ihrer ersten Priorität. Die fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden von der jeweiligen Professur geprüft. Studierende, die zur Betreuung angenommen wurden, erhalten von dort direkt eine Betreuungszusage. Bewerbungen, die nicht angenommen wurden, werden unverzüglich an die auf der Prioritätenliste an nächster Stelle genannte Professur weitergeleitet.

Anmeldung beim Prüfungsbüro

Sobald Thema, Betreuer/in und Beginn der Arbeit feststehen, bestätigen Sie dies auf dem Formular zur Anmeldung der Masterarbeit mit Ihrer Unterschrift (ganz unten). Anschließend reichen Sie dieses unverzüglich beim Prüfungsbüro ein. Bitte beachten Sie, dass die Arbeit nur als angemeldet gilt, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Aufgrund der hohen Anzahl erhalten Sie vom Prüfungsbüro keine Bestätigung über die Anmeldung.

Achtung: Wir empfehlen Ihnen, sich eine Kopie des Antrags zu machen, bzw. sich Ihren Abgabetermin zu notieren!

Fristen und Modalitäten des Departments

Sollten Sie planen, im Verlauf eines bestimmten Semesters eine Masterarbeit anzufertigen, müssen Sie das Formular zur Anmeldung der Masterarbeit bis zu folgenden Stichtagen zu Beginn des jeweils geplanten Semesters bei Ihrer favorisierten Professur einreichen (auch wenn der Bearbeitungszeitraum erst in einer späteren Semesterphase beginnen soll):

Sommersemester: bis 15. April
Wintersemester: bis 15. Oktober (im WS20/21 ist das Fristende ausnahmsweise auf den 02.11.2020 verschoben)

Einreichung

Seit dem Sommersemester 2022 werden Abschlussarbeiten nur noch ausschließlich in elektronischer Form zugesandt.

Bitte senden Sie Ihre Abschlussarbeit im PDF-Format per E-Mail bis 23.59 Uhr des Abgabetages ans Prüfungsbüro (pruefungsbuero@wiwiss.fu-berlin.de). Bitte achten Sie darauf, dass die Eidesstattliche Erklärung in der Datei enthalten und unterschrieben ist. Printversionen werden nicht mehr angenommen.

Verlängerung wegen Krankheit

Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung der FU Berlin müssen Studierende, die aus Krankheitsgründen eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeiten benötigen, folgendes beachten:

Eine Verlängerung ist nur dann möglich, wenn die Krankheit mit amtsärztlichem Attest nachgewiesen wird.

Ausnahme: Die Krankheit kann auf anderem Wege glaubhaft gemacht werden (z.B. durch die Bescheinigung über einen Krankenhausaufenthalt). Ein einfaches ärztliches Attest ist nicht ausreichend.

Jeder Krankheitsfall wird individuell geprüft. Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, kann die Verlängerung kürzer sein, als die Krankheitsdauer.

Bitte beachten Sie, dass die Note der Masterarbeit nicht im Noten- und Punktekonto, sondern nur in der Leistungsübersicht unter Bescheinigungen im Campus Management angezeigt wird.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Themenvorschläge der einzelnen Professoren sowie weitere Informationen zur jeweiligen Betreuung. Hinweis: Es können auch Professoren, die nicht aufgelistet sind, eine Masterarbeit betreuen. 

Department Wirtschaftsinformatik: