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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wenn Sie an eine andere Universität oder Fachhochschule wechseln möchten, benötigen Sie ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, d. h. einen Nachweis darüber, dass Sie keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben und weiterhin Prüfungsanspruch besteht. Gern stellen wir Ihnen diese Bescheinigung auf Anfrage aus.

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