Masterstudiengang FACTS - Studien- und Prüfungsordnung vom 16.11.2022 Die Möglichkeit des Studienabschlusses nach der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang FACTS vom 14.06.2017 ist ab dem Wintersemester 2025/2026 nicht mehr gegeben. Sollten noch einzelne Leistungen offen sein, würde sich ein Wechsel zur neuen SPO aber studienzeitverlängernd auswirken, können Module nach neuer SPO erbracht und von der Studiengangskoordination auf die alte SPO anerkannt werden.
Masterstudiengang FACTS – Undifferenziert bewertete Module Gemäß § 7 (5) Nr. 6 und 7 der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang FACTS vom 16.11.2022 muss aus den Bereichen "Methoden" und "Volkswirtschaftslehre" jeweils ein Modul undifferenziert bewertet werden. Wenn mehr als diese zwei Module undifferenziert erbracht wurden, werden beim Studienabschluss die zu unrecht unbenotet erbrachten Leistungen nachträglich in differenzierte Leistungen umgewandelt. Dies erfolgt chronologisch nach Ablegen der Prüfungen.