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Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 07.09.2023

Erweiterung der studienzeitabhängigen Umwandlung in unbenotete Module für Studierende der Studiengänge in allen Studiengängen, die die Streichpunkteregelung enthalten, in Zeiten von COVID-19

Wie in den Beschlüssen vom 09.06.2020, 12.05.2021, 08.02.2022 und 07.07.2022 festgehalten, ist in Zeiten von COVID-19 der zügige Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit (bzw. Regelstudienzeit +1) weiterhin beeinträchtigt bzw. formell gehemmt. Der Prüfungsausschuss verlängert den Beschluss vom 07.07.2022, so dass weiterhin (einschließlich des WiSe 2022/2023) bezüglich der Streichpunkteregelung ein Fachsemester gutgeschrieben wird.


Erweiterung der Regelung zu angerechneten Auslandsleistungen im Urlaubssemester

Der Beschluss des Prüfungsausschusses vom 26.06.2017 sagt hierzu:

Angerechnete Auslandsleistungen im Urlaubssemester
Urlaubssemester, in denen keine Leistungen erbracht wurden, zählen bei der Messung der Studiendauer auf Antrag nicht mit. Die Beweislast, dass im Urlaubssemester keine Prüfungsleistungen erbracht wurden, liegt bei den Studierenden.

Diese Regelung wird auf alle Studiengänge ausgeweitet, in deren SPO im Rahmen des Studienabschlusses studienzeitabhängig die Umwandlung in undifferenzierte Module vorgesehen ist („Streichpunkteregelung“).


Änderung des Beschlusses zur Anrechnung von Leistungen für Orts- und Studienfachwechsler

Der Beschluss vom 26.06.2017 wird wie folgt geändert:

Bei der Anrechnung und Anerkennung von Leistungen, die vor Beginn des Studiums erbracht wurden, wird der Studiendauer ein Semester je angefangene 30 ECTS-Punkte angerechneter bzw. anerkannter Leistungen hinzugerechnet. Damit wird die „Vorstudiendauer“ pauschal berücksichtigt. Dies betrifft alle Studiengänge in deren SPO im Rahmen des Studienabschlusses studienzeitabhängig die Umwandlung in undifferenzierte Module („Streichpunkteregelung“) verankert ist.


Anrechnung und Anerkennung des Pflichtpraktikums aufgrund einer Tätigkeit vor oder während des Studiums und deren Berücksichtigung für die Studiendauer

Vorstudientätigkeiten können als Praktikumsmodul anerkannt werden. Die Studiengangskoordination prüft, ob die Tätigkeit oder Ausbildung in Art und Umfang angerechnet werden kann und füllt ggf. das entsprechende Formular aus.
Bei studienbegleitenden Tätigkeiten kann eine Anrechnung der Stunden erfolgen. Die Studiengangskoordination prüft, ob die Tätigkeit berufsqualifizierend im Sinne der SPO ist. Kolloquium und Praktikumsbericht müssen dennoch erbracht werden (hierfür ist der Career Service zuständig).
Bei der Anrechnung und Anerkennung von Praktikumsleistungen wird der Studiendauer im Hinblick auf die Streichpunkteregelung ein Semester je angefangene 30 ECTS-Punkte angerechneter Leistungen hinzugerechnet.


Unterschriften auf den Diploma Supplements

Bei Abschlüssen ab dem WiSe 2023/2024 (01.10.2023) werden die zu den Abschlussunterlagen gehörigen Diploma Supplements in deutscher und englischer Sprache nicht mehr vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, sondern von den Mitarbeiter*innen des Prüfungsbüros unterschrieben.

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