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Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 09.11.2011

Keine Führung des Master-/MBA-Grads aufgrund der verliehenen Diplomgrade des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft (Hinweis des Prüfungsausschusses).

Sehr geehrte Diplomabsolventinnen und –absolventen unseres Fachbereichs, im November 2001 hatte der Fachbereichsrat beschlossen, die Diplomurkunden wie folgt zu ergänzen:

Diplom Betriebswirtschaftslehre:

„The Diplom-Kauffrau/ The Diplom-Kaufmann is a degree which corresponds to the Anglo-American Masters degree (with Thesis) in Business Administration.“

Diplom Volkswirtschaftslehre:

„The Diplom-Volkswirtin/ The Diplom-Volkswirt is a degree which corresponds to the Anglo-American Masters degree (with Thesis) in Business Economics.“

Nach Umsetzung der Bologna-Reformen hat eine rechtliche Prüfung nun ergeben, dass dieser Beschluss des Fachbereichsrats insoweit rechtlich unwirksam ist, als der verliehene Diplomgrad nicht zur Führung des Hochschulgrads Master berechtigt.

Bitte beachten Sie: Die Führung des Hochschulgrads Master (z.B. MBA) ist für Diplomabsolventinnen und –absolventen nicht zulässig und kann den Tatbestand des § 132a StGB erfüllen.

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