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Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 18.06.2012

  1. Wiederholungsprüfung zu Beginn des Semesters: Zulässigkeit mündlicher Prüfungen auf Antrag der Dozentin/ des Dozenten (insb. bei geringer Anmeldezahl)

    Die Nachprüfung kann auf Antrag der Prüferin bzw. des Prüfers an den Prüfungsausschuss unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes als mündliche Prüfung durchgeführt werden. Bei Gewährung des Antrags können betroffene Studierende bis eine Woche vor der Prüfung Einspruch gegen die Entscheidung beim Prüfungsausschuss einlegen.
  2. Seminararbeiten: Angebot von Wiederholungsprüfungen zu Beginn des Semesters

    Für Seminararbeiten können keine Wiederholungsprüfungen angeboten werden.
  3. Teilnahmeberechtigung für Wiederholungsprüfungen zu Beginn des Semesters
    An den Wiederholungsklausuren (i.d.R. zu Semesterbeginn) darf nur teilnehmen,
    • wer durch die unmittelbar vorangehende reguläre Klausur durchgefallen ist oder
    • wer für die unmittelbar vorangehende reguläre Klausur angemeldet war, aber bedingt durch Krankheit, Schwangerschaft, pflegebedürftige Angehörige oder die Betreuung eines Kindes bis 3 Jahre nicht teilnehmen konnte und dies nachgewiesen hat oder
    • wer wegen eines Auslandsstudiums an der unmittelbar vorangehenden regulären Klausur nicht teilnehmen konnte und vor Durchführung der regulären Klausur einen Antrag auf Teilnahme an der Wiederholungsklausur gestellt hat.
  4. Abschluss der Praktika
    • Die letzte erbrachte Leistung ist für den Abschluss des Praktikumsmoduls relevant. Dies kann sowohl ein Kolloquium als auch der Praktikumsbericht sein.
  5. Messung der Fehlversuche für StuO-Wechsler
    • Für Studierende die auf die neue StuO und PO (Version Oktober 2012) wechseln, werden Fehlversuche bei der Zahl der maximal zulässigen Fehlversuche, unabhängig vom Zeitpunkt des Wechsels, erst ab dem 01.01.2013 berücksichtigt.
    • Für Studierende, die in der alten StuO und PO verbleiben, gilt weiterhin das Bonus-Punkte-System.

 

Prüfungsausschuss
Vorsitzender des Prüfungsausschusses:  Univ.-Porf. Dr. Jochen Hundsdoerfer 

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