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Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 19.01.2015

1. Sanktionierung von Täuschungsversuchen

 

In Anlehnung an § 19 Abs. 3 der Rahmenstudien- und prüfungsordnung in der Fassung vom 13. Februar und 20. März 2013 wurde im Rahmen eines Generalbeschlusses entschieden: Versucht ein/e Student/in das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung (Plagiat, Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, Drohung, Vorteilsgewährung oder Bestechung) zu beeinflussen, muss die Teilnahme an den Lehr- und Lernformen des Moduls im nächsten Angebotssemester vollständig wiederholt werden. Dies hat zur Folge, dass eine Teilnahme an der Wiederholungsklausur der durch Täuschung beeinflussten Prüfung nicht möglich ist.

 

2. Verhältnis des Bonuspunktekontos zum Berliner Hochschulgesetz

 

Für Studierende, die noch in den alten Studien- und Prüfungsordnungen immatrikuliert sind (vor dem Wintersemester 2012/2013), gilt weiterhin das Bonuspunktekonto. Aufgrund der Diskrepanz der alten Studien- und Prüfungsordnungen mit dem Berliner Hochschulgesetz wurde durch den Prüfungsausschuss beschlossen, dass der Erstversuch einer Modulprüfung, trotz eines evtl. bereits negativen Bonuspunktestands, nicht zur Exmatrikulation führt. Eine Wiederholung des Erstversuchs der Modulprüfung ist damit gewährleistet.

 

3. Wechsel/Einstufung - Interpretation von "Fach" bei einem Hochschulwechsel

 

Aufgrund der Diskrepanz zwischen den verschiedenen Studien- und Prüfungsordnungen mit dem Berliner Hochschulgesetz, beschließt der Prüfungsausschuss, dass sich die Studiengangskoordinatoren/innen bei der Überprüfung der Leistungen in erster Linie an § 14 des Berliner Hochschulgesetzes in der Fassung vom 26. Juli 2011 orientieren.

 

Prüfungsausschuss

Vorsitzender des Prüfungsausschusses: Univ.-Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer

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