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Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 19.12.2012

Beschluss-Protokoll zur Sitzung des Prüfungsausschusses am 19.12.2012

Anwesende

• Herr Professor Hundsdoerfer (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)

• Herr Professor Steiner (Mitglied des Prüfungsausschusses) anwesend bis ca. 13:50

• Herr Professor Bresser (Mitglied des Prüfungsausschusses)

• Herr Dr. Frank Neher (Wissenschaftlicher Mitarbeiter; Mitglied des Prüfungsausschusses)

• Herr Maximilian Stockhausen (studentischer Vertreter, Mitglied des Prüfungsausschusses)

• Frau Andrea Hannig (Prüfungsbüro)

• Protokollantin Frau Samira Gempe (Prüfungsbüro)

Sitzungsleiter Herr Professor Hundsdoerfer

Dauer der Sitzung 13.30 – 15.00 Uhr

Tagesordnung

  1. Bericht des Prüfungsausschussvorsitzenden
  2. Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeiten
  3. Atteste
  4. Anerkennung von Leistungen
  5. Prüfungsberatung
  6. Zählung der Fehlversuche
  7. Master Economics: Anmeldung zur Prüfung bei undifferenzierter Bewertung
  8. Verschiedenes

 

Beschluss:

  1. Bericht des Prüfungausschussvorsitzenden
    Tagesgeschäft wird vom Prüfungsausschuss an den Prüfungsausschussvorsitzenden delegiert.
    Abstimmungsergebnis: 5/0/0
  2. Verlängerung der Bachelor- und Masterarbeiten
    Die Bearbeitungszeit kann um maximal 50 % der geregelten Bearbeitungszeit verlängert werden.
    Die Verlängerung kann krankheitsbedingt oder durch fachliche Gründe erfolgen.
    Eine fachliche Verlängerung ist durch den Betreuer zu befürworten und muss dem Prüfungsbüro vorgelegt werden.
    Eine krankheitsbedingte Verlängerung ist durch Attest nachzuweisen.
    Entscheid über Amtsärztliches Attest erfolgt in der nächsten Prüfungsausschusssitzung.
    Abstimmungsergebnis: 5/0/0
  3. Atteste
    Das Attest muss die konkrete Leistungsbeeinträchtigung und die Prüfungsunfähigkeit nachweisen, es muss spätestens am Werktag nach der Prüfung vom Arzt erstellt werden und max. 3 Werktage nach der Prüfung mit dem Formular „Rücktritt wg. Krankheit“ dem Prüfungsbüro vorliegen.
    Abstimmungsergebnis: 4/0/1
  4. Anerkennung von Leistungen
    Gemäß BerlHG sind alle Leistungen anzuerkennen. Wenn eine Studentin oder ein Student bereits 50% oder mehr der für den Studienabschluss zu erbringenden Leistungspunkte als Anerkennung von Leistungen, die außerhalb der Freien Universität erbracht wurden, erworben hat, entscheidet über weitere Anerkennungen der Prüfungsausschuss in der nächsten Sitzung.
    Abstimmungsergebnis: 4/0/0
  5. Prüfungsberatung
    Keine Pflichtstudienberatung für Bachelor- und Masterstudierende. Diplomstudierende werden hiervon ausgenommen.
  6. Zählung der Fehlversuche: ab wann?
    Die Zählung der Fehlversuche wird ab dem 01.01.2013 vorgenommen, gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.06.2012.
  7. Anmeldung zur Prüfung bei undifferenzierter Bewertung
    Die Festlegung soll je Semester innerhalb der Modulanmeldefristen im Campus Management erfolgen. Diese Festlegung gilt für das jeweilige Semester und den dazugehörigen Zeitraum der Wiederholungsklausuren. Sollte das Modul nicht innerhalb dieses Semesters absolviert werden muss die Festlegung im jeweiligen Semester erneut getroffen werden.
  8. Verschiedenes
    Plagiatssoftware
    Die Überprüfung der Abschlussarbeiten mit Hilfe von Plagiatssoftware darf erst nach Zustimmung des Studierenden erfolgen. Das Prüfungsbüro wird die Anmeldeformulare um einen entsprechenden Passus ergänzen.

 

Sitzungsleitung: Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer

 Protokollantin: Samira Gempe

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