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Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 20.12.2017

1. Verlängerung der Bearbeitungszeiten für Abschlussarbeiten in den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre und Finance, Accounting, Taxation & Supplements

1.1 Für Verlängerungen der Abschlussarbeiten in den genannten Studiengängen aufgrund von
      Krankheit bedarf es eines amtsärztlichen Attests.

1.2 Die Verlängerung der Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten in den genannten Studiengängen aus
      fachlichen oder krankheitsbedingten Gründen kann maximal um die Hälfte der
      Regelbearbeitungszeit erfolgen.

1.3 Die Abschlussarbeit in den genannten Studiengängen muss neu begonnen werden, wenn mehr als
      die Hälfte der Regelbearbeitungszeit durch Verlängerungen überschritten wird.


2. Forschungsseminare bei Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Nach § 7 Abs. 8 Satz 2 der Studienund Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre in der Fassung vom 19.04.2017 muss für den erfolgreichen Studienabschluss ein Modul „Wissenschaftliche Konzepte und Methoden“ abgeschlossen werden. In der Übergangsphase auf die genannte Studienund Prüfungsordnung sind für die Studierenden, die kurz vor ihrem Studienabschluss auf die neue Ordnung wechseln, möglicherweise nicht in jedem Semester ausreichend Plätze in diesen Modulen verfügbar. Der Prüfungsausschuss hat dementsprechend folgendes beschlossen:

Vorerst kann das Studium bis zum 31.03.2019 nach der Studienund Prüfungsordnung Betriebswirtschaftslehre in der Fassung vom 19.04.2017 auch abgeschlossen werden, wenn die Studentin oder der Student in jedem der beiden letzten Semestern des Studiums mindestens drei Bewerbungen auf Plätze in den Modulen „Wissenschaftliche Konzepte und Methoden“ in mindestens zwei verschiedenen Modulen (z. B. „Wissenschaftliche Konzepte und Methoden im Management“ und „Wissenschaftliche Konzepte und Methoden in der Wirtschaftsinformatik“) erfolglos abgegeben hat.

Die Beweislast liegt bei der Studentin oder dem Studenten. Werden in einem Semester weniger als drei Seminare in den Modulen „Wissenschaftliche Konzepte und Methoden“ angeboten, reduziert sich die Zahl „drei“ der Bewerbungen auf die Zahl der angebotenen Seminare.


3. Pflichtpraktikum in den Bachelorstudiengängen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre

Der Prüfungsausschuss beschließt, dass ab sofort alle Pflichtpraktika die im Rahmen der Bachelorstudiengänge Betriebsund Volkswirtschaftslehre absolviert werden, als studienrelevant angesehen werden. Ausgenommen hiervon sind studentische Hilfskraftstellen und Praktika in Unternehmen von Angehörigen. Nach Vorlage der entsprechenden Nachweise erfolgt in diesen Fällen weiterhin eine Einzelfallprüfung der Anrechenbarkeit auf das Praktikumsmodul durch den Prüfungsausschussvorsitzenden.



Prüfungsausschuss

Vorsitzender des Prüfungsausschusses: Univ.-Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer

Strategie & Qualitätsmanagement in Studium & Lehre