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Vor dem Auslandsaufenthalt

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Jetzt beginnen die Vorbereitungen zu Ihrem Auslandsaufenthalt.


Erste Schritte

  • Das International Office nominiert Sie an der Partnerhochschule und informiert Sie per Email darüber.
  • Die Partneruniversität meldet sich direkt bei Ihnen mit Informationen zum Anmeldeverfahren. Nach der Zulassung durch die Partneruniversität erhalten Details zum Semesterstart, der Kurswahl und den Unterkünften.


Einreichen von Dokumenten beim ERASMUS-Büro der FU

  • Alle Studierenden, die einen Erasmus-Studienaufenthalt im Ausland verbringen, müssen Unterlagen/Dokumente beim Erasmus-Team der FU abgeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Annahme des Erasmus-Studienplatzes, unabhängig davon, ob ein Mobilitätszuschuss gezahlt wird oder nicht.
  • Wann welche Dokumente einzureichen sind, erfahren Sie hier.


Suche nach einer Unterkunft

  • Für die Unterkunftssuche im Ausland sind Sie selbst verantwortlich.
  • Die Partneruniversitäten informatieren Sie über  Wohnheimzimmer, WG-Zimmer etc. 
    Erste Informationen finden Sie auch im Blackboardkurs "Wiwiss Auslandsstudium _-praktikum". 


Beantragung von Auslands-Bafög

  • Der Mobilitätszuschuss des Erasmus-Programms und Auslands-BAföG sind miteinander kombinierbar.
  • Hilfreiche Informationen zu Anspruch und Beantragung sind auf den Internetseiten auf BAföG und des BMBF hinterlegt.
  • Unterschriften für die BAföG-Dokumente erhalten Sie vom Prüfungsbüro des Fachbereichs.


Beantragung eines Urlaubssemesters

  • Erasmus-Studierende sind nicht verpflichtet, ein Urlaubssemester zu beantragen.
  • Die Beurlaubung beantragen Sie bei der Studierendenverwaltung.
    Bitte geben Sie bei der Beantragung an, mit welchem Austauschprogramm Sie ins Ausland gehen. 
  • Weitere Informationen zum Urlaubssemester, Rückerstattung des Sozialbeitrags für das Studentenwerk sowie Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket finden Sie hier. 


Versicherungen

  • Krankenversicherung
    Studierende, die bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben eine europäische Krankenversicherungskarte. Bezüglich der Reichweite des Versicherungsschutzes ist es jedoch ratsam, sich von der eigenen Krankenkasse beraten zu lassen.

    Studierende, privat krankenversichert sind, erkundigen sich bitte ausführlich bei ihrer Kasse, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz im Ausland gewährleistet ist oder ob eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss.

    Da in beiden Fällen der Umfang der abgedeckten Leistungen oftmals nicht ausreicht, wird empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese Empfehlung gilt erst Recht für Länder, mit denen kein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen existiert.
  • Unfall- / Haftpflichtversicherung
    Mit der Immatrikulation sind Studierende der Freien Universität Berlin automatisch und kostenlos unfall- und betriebshaftpflichtversichert.

    Dieser Versicherungsschutz gilt nicht im Ausland!

Da der Stipendiengeber (weder die EU-Kommission noch der DAAD Bonn oder die Freie Universität Berlin) nicht für Schäden haftet, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit dem ERASMUS-Auslandsaufenthalt entstehen, empfiehlt es sich generell, für die Dauer des Auslandsstudienaufenthaltes folgende Zusatzversicherungen abzuschließen.

* Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport (auch im Todesfall)
* Unfallversicherung mit Auslandsschutz
* Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz

Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen (Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung) – nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Versicherungsstelle des DAAD.

Strategie & Qualitätsmanagement in Studium & Lehre